Zusatzbeiträge 2027: Krankenkassen können trotzdem teurer werden

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Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen soll 2027 bei 2,9 Prozent bleiben. Das ergibt die aktuelle Prognose des GKV-Schätzerkreises. Für Versicherte bedeutet das allerdings nicht automatisch gleichbleibende Kosten. Die Zusatzbeiträge 2027 werden von den einzelnen Krankenkassen selbst festgelegt. Zudem sollen höhere Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnung gelten.

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Schätzerkreis erwartet stabilen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent

Der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 seine Finanzprognose für das kommende Jahr vorgelegt. Demnach liegt der rechnerisch erforderliche durchschnittliche Zusatzbeitrag weiterhin bei 2,9 Prozent. Dies entspricht dem offiziellen Wert für 2026.

Für das kommende Jahr erwarten die Fachleute Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 378,1 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr werden etwa 370,1 Milliarden Euro veranschlagt. Der Ausgabenanstieg fällt damit nach der Prognose deutlich geringer aus als zuletzt.

Das Bundesgesundheitsministerium führt diese Entwicklung insbesondere auf das beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück. Die Reform soll die Ausgaben der Krankenkassen 2027 um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten. Die endgültige Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes muss das Ministerium bis zum 1. November 2026 bekannt geben.

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Einzelne Krankenkassen könnten ihre Beiträge dennoch erhöhen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist lediglich eine rechnerische Größe. Die Krankenkassen bestimmen ihre tatsächlichen Beitragssätze eigenständig. Deshalb können Versicherte auch dann von Erhöhungen betroffen sein, wenn der offizielle Durchschnitt unverändert bleibt.

Bereits 2026 zeigt sich diese Abweichung deutlich. Während der festgelegte Durchschnitt 2,9 Prozent beträgt, lag der tatsächlich erhobene durchschnittliche Zusatzbeitrag Anfang September nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes bei 3,13 Prozent.

Der Verband der Ersatzkassen weist außerdem darauf hin, dass einige Krankenkassen ihre finanziellen Rücklagen weiter auffüllen müssen. Dadurch könnten zusätzliche Beitragserhöhungen notwendig werden. Ob und welche Kassen zum Jahreswechsel höhere Sätze festlegen, ist noch weitgehend offen.

Erste Krankenkassen legen sich für 2027 fest

Einzelne Versicherer haben bereits Aussagen zu ihren Beiträgen gemacht. Die AOK Sachsen-Anhalt kündigte am 8. Oktober an, ihren Zusatzbeitrag 2027 unverändert bei 2,89 Prozent zu halten. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt sich damit ein Gesamtbeitrag von 17,49 Prozent.

Die BKK24 plant dagegen eine Senkung ihres Zusatzbeitrags zum 1. Januar 2027. Die endgültige Höhe soll nach Angaben der Krankenkasse erst im Dezember feststehen, wenn die Haushaltsplanung abgeschlossen ist und die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.

Bei zahlreichen anderen Krankenkassen stehen die Entscheidungen für das kommende Jahr noch aus.

Höhere Beiträge für Gutverdiener vorgesehen

Unabhängig von den Zusatzbeiträgen könnten Beschäftigte mit hohen Einkommen 2027 stärker belastet werden. Die Bundesregierung hat beschlossen, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro anzuheben.

Damit würde ein größerer Teil höherer Einkommen zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. Für die betroffenen Beschäftigten können die Beiträge somit selbst bei unveränderten Beitragssätzen steigen. Der Bundesrat muss der entsprechenden Verordnung allerdings noch zustimmen.

Versicherte haben bei Erhöhungen ein Sonderkündigungsrecht

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte diese Beiträge grundsätzlich zur Hälfte.

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, können Mitglieder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Neben der Beitragshöhe können dabei auch freiwillige Zusatzleistungen und Serviceangebote eine Rolle spielen.

Wie viel die Mitglieder ab Januar 2027 tatsächlich zahlen, hängt damit weiterhin von ihrer Krankenkasse und ihren beitragspflichtigen Einkünften ab.

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