Großer Solaranbieter insolvent: Für EKD-Kunden bleiben wichtige Fragen offen

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Symbolbild: Evan Wise

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Der Leipziger Solaranbieter Energiekonzepte Deutschland (EKD) steckt in finanziellen Schwierigkeiten und hat Anfang Oktober Insolvenz angemeldet. Rund 400 Beschäftigte sind betroffen. Während der Geschäftsbetrieb zunächst weiterläuft, sorgt die EKD-Insolvenz vor allem bei Kunden mit unfertigen Photovoltaikanlagen und offenen Reklamationen für Unsicherheit. Verbraucherschützer raten, Verträge sorgfältig zu prüfen und vorerst keine weiteren Vorauszahlungen zu leisten.

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Insolvenzverfahren bei EKD noch nicht eröffnet

Sechs Gesellschaften der EKD-Gruppe haben beim Amtsgericht Leipzig Insolvenzanträge gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Lucas F. Flöther bestellt. Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag für seine zentrale Gesellschaft am 2. Oktober 2026 bestätigt.

Die Gruppe bietet bundesweit Solaranlagen, Batteriespeicher, Wallboxen und Energiemanagementsysteme an. Nach eigenen Angaben hat EKD seit seiner Gründung mehr als 45.000 Systeme verkauft.

Der Insolvenzverwalter will den Geschäftsbetrieb zunächst fortsetzen und Möglichkeiten für eine Sanierung prüfen. Als eine mögliche Lösung kommt auch der Einstieg eines Investors infrage. Die reguläre Eröffnung der Insolvenzverfahren wird für den 1. Dezember 2026 erwartet.

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Unfertige Solaranlagen und offene Reklamationen beschäftigen Kunden

Besonders schwierig ist die Situation für Kunden, deren Anlagen noch nicht vollständig installiert oder in Betrieb genommen wurden. Auch bereits abgeschlossene Projekte können betroffen sein, wenn technische Mängel bestehen oder vereinbarte Serviceleistungen ausstehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat angekündigt, laufende Aufträge weiterbearbeiten zu lassen. Montage- und Servicetermine sollen wieder aufgenommen werden. Ob sämtliche Leistungen tatsächlich wie vereinbart abgeschlossen werden können, ist allerdings noch offen.

EKD geht davon aus, dass Kunden aufgrund der an den Baufortschritt geknüpften Zahlungen keine finanziellen Verluste erleiden müssen. Eine Garantie dafür ist diese Einschätzung nicht. Entscheidend sind der jeweilige Vertrag, die bereits erbrachten Leistungen und der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens.

Verbraucherzentrale warnt vor weiteren Vorauszahlungen

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt betroffenen Kunden, zunächst sämtliche Unterlagen zu sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Garantiebedingungen und die Dokumentation bereits ausgeführter Arbeiten.

Wer noch auf die Fertigstellung seiner Solaranlage wartet, sollte sich schriftlich an die zuständige Insolvenzverwaltung wenden und den aktuellen Projektstand klären. Von einer vorschnellen Kündigung raten Verbraucherschützer ab. Die Insolvenz führt nicht automatisch dazu, dass bestehende Verträge enden.

Besondere Vorsicht gilt bei weiteren Zahlungen. Kunden sollten vor zusätzlichen Überweisungen prüfen, welche Leistungen bereits erbracht wurden und ob die jeweilige Zahlung tatsächlich geschuldet ist.

Falls EKD einen Vertrag nicht mehr erfüllt und Rückzahlungsansprüche entstehen, müssen diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe Geld zurückfließt, hängt unter anderem von der verfügbaren Insolvenzmasse ab.

Was aus Garantien und Gewährleistungsansprüchen wird

Auch Kunden mit bereits installierten Solaranlagen müssen zwischen verschiedenen Ansprüchen unterscheiden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte richten sich grundsätzlich gegen das Unternehmen, mit dem der entsprechende Vertrag geschlossen wurde.

Daneben können freiwillige Herstellergarantien für Solarmodule, Wechselrichter oder Batteriespeicher bestehen. Solche Garantien sind nicht automatisch von der Insolvenz des Installationsunternehmens betroffen. Maßgeblich sind die jeweiligen Garantiebedingungen und die Identität des Garantiegebers.

Anders sieht es bei Leistungen aus, die EKD selbst zugesagt hat. Deren weitere Erfüllung hängt von der wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung des Unternehmens ab. Kunden sollten deshalb prüfen, welche Gesellschaft ihr Vertragspartner ist und wer für einzelne Garantieleistungen einstehen muss.

Rund 400 Arbeitsplätze betroffen

Neben den Kunden betrifft die Insolvenz auch die Beschäftigten. Nach Angaben der EKD-Gruppe sind rund 400 festangestellte Mitarbeiter betroffen. Hinzu kommen etwa 1.000 Menschen, die im Vertrieb tätig sind.

Die Löhne und Gehälter der festangestellten Beschäftigten sind zunächst für drei Monate durch das Insolvenzgeld abgesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter versucht, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Als wesentlichen Auslöser der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nennt EKD die nicht mehr gesicherte Finanzierung durch den bisherigen Investor. Der Londoner Finanzinvestor Pemberton hatte das Unternehmen 2025 übernommen und begründet seinen Rückzug mit dem Rückgang der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen für Privathaushalte in Deutschland.

Damit trifft die Insolvenz einen bundesweit tätigen Anbieter in einem Markt, der sich nach Jahren starken Wachstums verändert hat. Ob EKD durch eine Sanierung oder einen neuen Investor langfristig fortgeführt werden kann, ist noch offen.

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