
Die Rechteinhaber zahlreicher Lieder von Elvis Presley haben das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Sie werfen dem Entwickler des Chatbots Claude vor, geschützte Liedtexte ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Die am 23. Oktober 2026 eingereichte Klage betrifft insgesamt 274 Musikkompositionen. Die Kläger verlangen Schadenersatz in Millionenhöhe. Anthropic bestreitet die Vorwürfe.
Die Klage gegen Anthropic wurde beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Zu den Klägern gehören die Rechtegesellschaft ABG EPE IP LLC, die Musikverlage Raleigh Music Publishing und Abilene Music sowie mehrere Trusts und eine Privatperson.
Im Mittelpunkt stehen 274 Kompositionen, die durch Elvis Presley bekannt wurden. Dazu zählen unter anderem „Can’t Help Falling in Love“, „All Shook Up“, „Don’t Be Cruel“, „A Little Less Conversation“, „If I Can Dream“ und „Return to Sender“.
Die Kläger machen geltend, dass sie über ausschließliche Rechte an den betreffenden Werken oder deren Lizenzierung verfügen. Dabei geht es insbesondere um die urheberrechtlich geschützten Liedtexte und Kompositionen. Die Vorwürfe beziehen sich nicht auf eine nachgewiesene Verwendung der ursprünglichen Tonaufnahmen des Sängers.
Nach Darstellung der Kläger hat Anthropic große Mengen urheberrechtlich geschützter Texte aus dem Internet übernommen und für die Entwicklung seiner KI-Systeme verarbeitet. Darunter sollen sich auch die betreffenden Elvis-Kompositionen befinden.
Die Rechteinhaber behaupten, dass Anthropic die Materialien ohne Lizenzvereinbarung und ohne entsprechende Vergütung genutzt habe. Zudem sollen Kopien der geschützten Werke in internen Datenbeständen gespeichert worden sein, um sie für das Training weiterer Claude-Modelle verfügbar zu halten.
Ein weiterer Vorwurf betrifft die von Claude erzeugten Antworten. Das System soll nach Darstellung der Kläger auf bestimmte Anfragen Texte ausgegeben haben, deren Aufbau und Formulierungen geschützten Liedern stark ähnelten. Auch nach der Einführung technischer Schutzmechanismen sei dies weiterhin möglich gewesen.
Darüber hinaus werfen die Rechteinhaber dem Unternehmen vor, technische Zugangsbeschränkungen umgangen und Angaben über Urheber oder Rechteinhaber entfernt beziehungsweise verändert zu haben.
Ob Anthropic die konkret genannten 274 Werke tatsächlich in der behaupteten Weise verwendet hat, ist bislang nicht gerichtlich festgestellt.
Die finanziellen Forderungen sind erheblich. Für die behaupteten vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen verlangen die Kläger den gesetzlichen Höchstbetrag von 150.000 US-Dollar je Werk.
Bei 274 Kompositionen ergibt sich daraus eine Forderung von insgesamt 41,1 Millionen Dollar. Dieser Betrag setzt allerdings voraus, dass entsprechende Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden und die rechtlichen Voraussetzungen für den Höchstsatz erfüllt sind.
Hinzu kommen weitere Forderungen wegen der angeblichen Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und der behaupteten Veränderung von Urheberrechtsinformationen. Hierfür machen die Kläger zusätzlich bis zu 7,535 Millionen Dollar geltend. Insgesamt summieren sich die bezifferten gesetzlichen Höchstforderungen damit auf rund 48,6 Millionen Dollar.
Neben finanziellen Ansprüchen verlangen die Rechteinhaber gerichtliche Anordnungen, um weitere mutmaßliche Rechtsverletzungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Forderung, unzulässige Kopien der betreffenden Werke aus Datenbeständen entfernen beziehungsweise vernichten zu lassen.
Außerdem wollen die Kläger Auskunft über die verwendeten Trainingsdaten und die Beschaffung geschützter Materialien erhalten.
Das in San Francisco ansässige Unternehmen hat die Anschuldigungen zurückgewiesen. Gegenüber dem US-Sender NBC News und der Los Angeles Times erklärte Anthropic, dass es den erhobenen Vorwürfen widerspreche und sich umfassend gegen die Klage verteidigen werde.
Damit stehen sich zunächst die Darstellung der Rechteinhaber und die ablehnende Position des KI-Unternehmens gegenüber. Eine gerichtliche Entscheidung über die neuen Vorwürfe liegt nicht vor.
Anthropic entwickelt mit Claude einen KI-Assistenten, der unter anderem Texte verstehen, formulieren und bearbeiten kann. Solche Systeme werden mithilfe umfangreicher Datenbestände trainiert. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist dabei Gegenstand zahlreicher juristischer Auseinandersetzungen.
Der Fall reiht sich in mehrere Verfahren ein, in denen Musikverlage und andere Rechteinhaber gegen Entwickler künstlicher Intelligenz vorgehen.
Bereits 2023 hatten unter anderem Universal Music Publishing Group, Concord Music Group und ABKCO rechtliche Schritte gegen Anthropic eingeleitet. Auch in diesen Verfahren geht es um die behauptete unerlaubte Verwendung geschützter Liedtexte und deren mögliche Wiedergabe durch KI-Systeme.
Eine zentrale juristische Frage betrifft das amerikanische Prinzip des sogenannten Fair Use. Es erlaubt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber. Ob diese Voraussetzungen beim Training generativer KI erfüllt sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab.
Daneben stellt sich die Frage, welche rechtlichen Folgen entstehen, wenn ein KI-System geschützte Inhalte in seinen Antworten reproduziert oder eng daran angelehnte Fassungen ausgibt.
Für Musikverlage und Rechteinhaber geht es dabei auch um die Kontrolle über die kommerzielle Nutzung ihrer Werke. KI-Unternehmen wiederum müssen klären, auf welcher rechtlichen Grundlage geschütztes Material für Entwicklung und Betrieb ihrer Systeme verwendet werden darf.
Mit der neuen Klage um den Musikkatalog von Elvis Presley wird dieser Konflikt nun anhand eines der bekanntesten Repertoires der Popgeschichte vor einem US-Gericht ausgetragen.
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