
Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge soll ab Januar 2027 mehr Möglichkeiten für die Geldanlage und geringere Gebühren bringen. Doch bei den geplanten Altersvorsorgedepots zeichnen sich erhebliche Kostenunterschiede ab. Während einige Finanzunternehmen besonders günstige Standardprodukte angekündigt haben, können individuell gestaltete Verträge deutlich teurer werden. Der gesetzliche Kostendeckel gilt nicht für sämtliche Angebote.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge will die Bundesregierung das bisherige Riester-System modernisieren. Künftig können Sparer staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen auch für Wertpapieranlagen ohne Kapitalgarantie erhalten. Dazu gehören insbesondere Aktienfonds und börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs.
Die Kosten beim Altersvorsorgedepot rücken bereits vor dem Marktstart in den Mittelpunkt. Die Süddeutsche Zeitung machte am 28. Oktober unter Berufung auf erste Daten auf das Risiko hoher Abschlusskosten aufmerksam. Gleichzeitig zeigen die bislang veröffentlichten Konditionen, dass sich die geplanten Produkte bei Gebühren und Leistungen deutlich unterscheiden.
Die Bundesregierung hatte die Reform auch mit dem Ziel beschlossen, die Belastung durch Abschluss- und Vertriebskosten zu verringern. Nach der neuen Regelung werden diese Kosten über die Ansparphase verteilt. Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass hohe Gebühren bereits zu Vertragsbeginn einen erheblichen Teil der Einzahlungen aufzehren.
Eine zentrale Schutzvorschrift betrifft das sogenannte Standarddepot. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums dürfen dessen Effektivkosten maximal 1,0 Prozent pro Jahr erreichen. Damit ist die durchschnittliche jährliche Minderung der Anlagerendite durch sämtliche berücksichtigten Kosten gemeint.
Die Grenze umfasst nicht nur Gebühren für die Depotverwaltung, sondern auch die Kosten der enthaltenen Fonds. Anbieter müssen ein solches Standardprodukt bereitstellen. Es soll mit festgelegten Anlageoptionen auskommen und auch ohne individuelle Anlageberatung abschließbar sein.
Allerdings können Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer zusätzlich andere geförderte Vorsorgeverträge anbieten. Für diese gilt die Kostenobergrenze des Standarddepots nicht. Möglich sind beispielsweise Produkte mit persönlicher Beratung, zusätzlichen Anlageoptionen oder Kapitalgarantien.
Die Verbraucherzentralen warnen deshalb davor, sämtliche neuen Altersvorsorgeprodukte allein wegen ihrer staatlichen Förderung als kostengünstig einzustufen.
Wie unterschiedlich die geplanten Gebühren ausfallen können, zeigen bereits veröffentlichte Konditionen.
Die Deka, das Wertpapierhaus der Sparkassen, nennt für ihr geplantes Standardangebot laufende Kosten von 0,1 Prozent jährlich. Beim aktiv gemanagten Individualprodukt sollen diese abhängig von der Vertragslaufzeit zwischen 1,0 und 1,5 Prozent pro Jahr liegen. Die Konditionen stehen nach Angaben des Unternehmens noch unter Genehmigungsvorbehalt.
Die Deutsche Bank hat für ihr gemeinsam mit der DWS vorgesehenes digitales Standarddepot zunächst ein jährliches Entgelt von 0,10 Prozent angekündigt. Nach den ersten beiden Vertragsjahren soll der reguläre Satz bei 0,28 Prozent liegen. Ein zusätzlich geplantes Beratungsangebot soll 0,99 Prozent jährlich kosten. Mögliche Transaktionskosten können hinzukommen.
Auch mehrere Onlinebroker haben Modelle angekündigt, bei denen Depotführung oder Sparpläne gebührenfrei sein sollen. Teilweise wollen die Unternehmen zusätzlich bestimmte Fondskosten übernehmen. Solche Angaben beziehen sich jedoch teilweise auf zeitlich befristete Aktionen oder ausgewählte Anlageprodukte.
Die angekündigten Prozentsätze sind zudem nicht automatisch gleichbedeutend mit den gesetzlich definierten Effektivkosten. Ein vollständiger Vergleich erfordert die Berücksichtigung aller Vertrags- und Anlagekosten.
Bei einer langfristigen Altersvorsorge wirken sich Gebühren über viele Jahre auf die Entwicklung des angesparten Kapitals aus. Kosten reduzieren nicht nur das unmittelbar verfügbare Guthaben, sondern auch die Summe, die anschließend weitere Erträge erzielen kann.
Dabei sind mehrere Kostenarten zu unterscheiden. Abschluss- und Vertriebskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und der Vermittlung. Laufende Verwaltungsgebühren fallen während der Vertragsdauer an. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Fonds, Wertpapiertransaktionen und zusätzliche Dienstleistungen.
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass selbst eine jährliche Renditeminderung von einem Prozentpunkt über mehrere Jahrzehnte erhebliche Auswirkungen auf das spätere Vorsorgevermögen haben kann. Entscheidend ist deshalb die gesamte Kostenbelastung über die Vertragslaufzeit und nicht allein eine einzelne beworbene Gebühr.
Neben der neuen Produktstruktur wird auch die staatliche Förderung verändert. Nach den beschlossenen Regelungen können Sparer künftig eine jährliche Grundzulage von maximal 540 Euro erhalten.
Für die ersten 360 Euro eigener Einzahlungen im Jahr sieht das Gesetz einen staatlichen Zuschuss von 50 Prozent vor. Für weitere Einzahlungen bis zu einer Höhe von 1.440 Euro beträgt die Förderung 25 Prozent. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzulagen von bis zu 300 Euro jährlich je Kind möglich.
Die neuen Förderregeln sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich zu ihren bisherigen Bedingungen fortgeführt werden. Ein automatischer Wechsel in ein neues Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen.
Die ersten angekündigten Angebote zeigen, dass beim neuen Altersvorsorgedepot sowohl besonders günstige als auch deutlich teurere Vertragsmodelle vorgesehen sind.
Welche Kosten dauerhaft gelten, hängt von den endgültigen Vertragsbedingungen ab. Bei manchen Anbietern sind bislang nur einzelne Gebührenbestandteile oder zeitlich begrenzte Vergünstigungen bekannt.
Die Stiftung Warentest verwies am 27. Oktober auf den bereits einsetzenden Preiswettbewerb zwischen den Anbietern. Gleichzeitig riet sie davon ab, vorschnell einen Vertrag abzuschließen. Nach ihrer Einschätzung besteht auch im Laufe des Jahres 2027 noch ausreichend Gelegenheit, unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen.
Damit steht bereits vor dem Start der Reform fest, dass die staatliche Förderung allein keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit eines Altersvorsorgevertrags ermöglicht. Neben den Gesamtkosten unterscheiden sich die Angebote insbesondere bei Anlagefreiheit, Garantien und Auszahlungsbedingungen.
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