
Münster. Neue Entwicklungen im Fall des früheren BND-Präsidenten August Hanning: Der 80-Jährige, der seit Anfang Oktober wegen schwerwiegender Spionagevorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Münster in Untersuchungshaft sitzt, soll an Leukämie erkrankt sein. Das berichten Welt und Bild am Donnerstag (29. Oktober 2026). Demnach könnte sein Gesundheitszustand bei einer gerichtlichen Überprüfung der Haft eine Rolle spielen. Eine unabhängige Bestätigung der Erkrankung liegt bislang nicht vor.
Nach Informationen der Welt soll bei Hanning bereits vor etwa einem Jahr Leukämie diagnostiziert worden sein. Wie Bild unter Berufung auf einen Vertrauten berichtet, wurde beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft eingelegt. Dabei soll auch ein medizinisches Gutachten berücksichtigt werden. Eine gerichtliche Überprüfung werde für Anfang November erwartet. Ein bestätigter Entscheidungstermin liegt bislang jedoch nicht vor.
Die Untersuchungshaft von August Hanning in Münster steht bereits seit Mitte Oktober in der Kritik. Nach Medienberichten ist der frühere Geheimdienstchef allein in einer Zelle untergebracht und erhält täglich eine Stunde Freigang. Die JVA äußerte sich gegenüber dem WDR nicht zu den konkreten Haftbedingungen. Das nordrhein-westfälische Justizministerium verwies auf die gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben für Beschränkungen während der Untersuchungshaft.
Hanning wurde am 6. Oktober 2026 in seinem Wohnhaus in Nordwalde im Kreis Steinfurt festgenommen. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl in Vollzug. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und geheimdienstliche Agententätigkeit vor.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen rund 2.000 Dokumente, die Hanning über seinen früheren Büroleiter Manfred D. erhalten haben soll. Darunter befanden sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft zahlreiche vertrauliche Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes. Die mutmaßliche Weitergabe soll sich über mehrere Jahre bis Juni 2022 erstreckt haben. Die Ermittler vermuten, dass Hanning die Informationen für seine private Beratertätigkeit verwenden wollte. Beide Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe sind nicht gerichtlich bewiesen, es gilt die Unschuldsvermutung.
Die berichtete Erkrankung könnte für die rechtliche Bewertung der Untersuchungshaft bedeutsam werden. Eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung führt allerdings nicht automatisch zur Freilassung. Entscheidend ist unter anderem, ob eine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet werden kann und die weitere Haft verhältnismäßig bleibt.
Ob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufrechterhält, aufhebt oder den Vollzug unter Auflagen aussetzt, ist offen. Eine Entscheidung über eine mögliche Freilassung von August Hanning liegt bislang nicht vor.
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