
Bei einem schweren Verkehrsunfall in Hausen im Wiesental in Baden-Württemberg sind am Donnerstag, 29. Oktober 2026, eine 62-jährige Frau und ein einjähriges Kind ums Leben gekommen. Ein Lastwagen erfasste die beiden nach bisherigen Erkenntnissen beim Rückwärtsfahren. Die Frau schob einen Kinderwagen, in dem sich das Kleinkind befand. Beide starben noch am Unfallort. Die Polizei untersucht die genauen Umstände des Unglücks.
Der Unfall ereignete sich gegen 11 Uhr im Friedhofweg in Hausen im Wiesental, einer Gemeinde im Landkreis Lörrach. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Freiburg setzte ein Lastwagen auf der Straße zurück, um rückwärts zu einem Grundstück zu fahren.
Hinter dem Fahrzeug befand sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand eine 62 Jahre alte Fußgängerin mit einem Kinderwagen. Während des Rückwärtsfahrens kam es zu einem Zusammenstoß. Dabei wurden die Frau und das einjährige Kind im Kinderwagen tödlich verletzt.
Die Polizei bestätigte, dass beide noch an der Unfallstelle starben. Weitere Einzelheiten zu den unmittelbaren Umständen wurden zunächst nicht mitgeteilt. Insbesondere blieb offen, wie es zu der Kollision kommen konnte.
Der Friedhofweg liegt innerhalb der Gemeinde Hausen im Wiesental. Der Ort gehört zum Landkreis Lörrach im äußersten Südwesten Deutschlands, unweit der Grenze zur Schweiz. Das Unglück ereignete sich damit nicht auf einer Autobahn oder einer überregionalen Fernverkehrsstrecke, sondern im örtlichen Straßenraum.
Das Polizeipräsidium Freiburg veröffentlichte am Donnerstagnachmittag eine erste Mitteilung zu dem schweren Verkehrsunfall. Darin schilderten die Ermittler den bislang bekannten Ablauf. Demnach war der Lastwagen rückwärts unterwegs, als es zum Zusammenstoß mit der Fußgängerin und dem Kinderwagen kam.
Welche Sicht der Fahrer während des Fahrmanövers hatte, ging aus der Mitteilung nicht hervor. Ebenso blieb zunächst ungeklärt, ob der Fahrer die Frau und den Kinderwagen vor der Kollision wahrgenommen hatte.
Auch zu möglichen technischen Hilfsmitteln am Lastwagen, etwa Kameras oder akustischen Warnsystemen, lagen zunächst keine Angaben vor. Ob solche Einrichtungen vorhanden waren oder bei dem Unfall eine Rolle spielten, war damit nicht geklärt.
Die Polizei machte zunächst auch keine näheren Angaben zum Fahrer, zum Fahrzeugtyp oder dazu, ob weitere Personen den Zusammenstoß beobachtet hatten. Eine Aussage zur strafrechtlichen Verantwortung enthielt die erste Mitteilung nicht.
Die Ermittlungen sollen den tatsächlichen Ablauf des Unfalls klären. Aus dem Umstand, dass der Lastwagen rückwärtsfuhr, lässt sich allein noch keine Aussage über eine mögliche individuelle Verantwortung ableiten.
Unfälle beim Rückwärtsfahren gehören zu den besonderen Risiken im Straßenverkehr. Gerade bei größeren Nutzfahrzeugen kann der Bereich unmittelbar hinter dem Fahrzeug nur eingeschränkt einsehbar sein. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist darauf hin, dass sogenannte tote Winkel trotz vorhandener Spiegel nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Auch Rückfahrkameras und andere technische Systeme ersetzen nicht die notwendige Aufmerksamkeit beim Rangieren.
Für solche Fahrmanöver gelten in Deutschland besondere gesetzliche Anforderungen. Nach Paragraf 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen auf Grundstücke eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Falls erforderlich, müssen sie sich von einer weiteren Person einweisen lassen.
Die Vorschrift soll insbesondere Menschen schützen, die sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad im unmittelbaren Umfeld eines Fahrzeugs bewegen. Bei Lastwagen kann die eingeschränkte Sicht auf den Bereich hinter dem Fahrzeug eine zusätzliche Herausforderung darstellen.
Ob und in welchem Umfang diese Aspekte beim tödlichen Unfall in Hausen im Wiesental eine Rolle spielten, war zunächst nicht bekannt. Auch dazu müssen die weiteren Ermittlungen Aufschluss geben.
Der Unfall in Hausen im Wiesental ereignete sich in einem Jahr, in dem die Sicherheit von Fußgängern und Kindern im Straßenverkehr weiterhin eine bedeutende Rolle spielt.
Nach endgültigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes kamen 2025 deutschlandweit 2.832 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Innerhalb geschlossener Ortschaften wurden 960 Verkehrstote registriert. Unter ihnen waren 317 Menschen, die zu Fuß unterwegs gewesen waren.
Besonders betroffen von schweren Unfallfolgen sind auch Kinder. Im Jahr 2025 starben bundesweit 74 Kinder unter 15 Jahren bei Verkehrsunfällen. Im Vorjahr waren es 53 gewesen. Bei den unter Sechsjährigen stieg die Zahl der tödlich Verunglückten von 18 auf 30. Insgesamt wurden 2025 rund 29.270 Kinder im Straßenverkehr verletzt oder getötet.
Diese Zahlen verdeutlichen die überregionale Bedeutung der Verkehrssicherheit. Sie erlauben allerdings keine Rückschlüsse auf die konkrete Ursache des Unfalls in Hausen im Wiesental.
Nach dem tödlichen Zusammenstoß blieben am Donnerstag mehrere Fragen offen. Die Polizei hatte zunächst nicht mitgeteilt, in welchem Verhältnis die 62-jährige Frau und das einjährige Kind zueinander standen. Auch über die persönlichen Hintergründe der beiden Verstorbenen wurden keine Angaben gemacht.
Unklar blieb außerdem, ob der Lastwagen unmittelbar vor dem Unfall angehalten hatte und wie sich die beteiligten Personen in den entscheidenden Sekunden bewegten. Eine genaue Rekonstruktion des Geschehens lag zunächst nicht vor.
Ebenso gab es keine gesicherten Informationen über mögliche weitere Beteiligte oder die Art des eingesetzten Lastwagens.
Fest steht, dass der Unfall am Donnerstagvormittag im Friedhofweg zwei Menschenleben forderte. Das Polizeipräsidium Freiburg bestätigte den Tod der Frau und des Kindes und erklärte, dass die Ermittlungen zum Unfallhergang andauerten.
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