Deutschlandticket wird 2027 teurer: Bahn-Kunden müssen bis Ende November handeln

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Das Deutschlandticket wird zum Jahreswechsel erneut teurer. Ab dem 1. Januar 2027 kostet das bundesweit gültige Nahverkehrsticket monatlich 66,80 Euro statt bisher 63 Euro. Für zahlreiche Abonnenten der Deutschen Bahn ist damit eine wichtige Frist verbunden: Sie müssen bis zum 30. November 2026 aktiv zustimmen, wenn sie ihr bestehendes Abonnement fortsetzen möchten. Andernfalls endet der Vertrag zum Jahresende. Allerdings gelten bei anderen Verkehrsunternehmen teilweise abweichende Regelungen.

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Deutsche Bahn verlangt Zustimmung bis zum 30. November

Für das Deutschlandticket 2027 gelten bei der Deutschen Bahn neue Vertragsbedingungen. Die DB Regio AG führt ergänzende Tarifbestimmungen ein, denen bestehende Abonnenten zusammen mit der Preisanpassung zustimmen müssen. Wer sein Ticket weiterhin nutzen möchte, kann die Entscheidung im Aboportal der Bahn oder über die App DB Navigator treffen.

Im Aboportal lässt sich das betreffende Ticket aufrufen und die Vertragsänderung bestätigen. Im DB Navigator ist die entsprechende Funktion über die Ticketansicht beziehungsweise das zugehörige Menü erreichbar. Wichtig ist dabei, dass ausschließlich die Person zustimmen kann, die das Abonnement abgeschlossen hat. Wurde das Ticket beispielsweise von einem Elternteil für ein Kind bestellt, muss der Vertragspartner die Entscheidung treffen.

Geht bis zum 30. November keine Zustimmung ein oder wird die Vertragsänderung ausdrücklich abgelehnt, beendet die Bahn das betroffene Abonnement zum 31. Dezember 2026. Zusätzliche Kosten durch diese Beendigung entstehen nach Angaben des Unternehmens nicht. Ab Januar ist das bisherige Ticket dann allerdings nicht mehr gültig.

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Für neu abgeschlossene Bahn-Abos gilt eine Ausnahme

Nicht alle Kunden der Deutschen Bahn müssen erneut tätig werden. Wer sein Deutschlandticket ab dem 15. Oktober 2026 bestellt hat, wurde laut Bahn bereits während des Bestellvorgangs über den höheren Preis und die ergänzenden Tarifbedingungen informiert. Für diese Verträge ist deshalb keine gesonderte Zustimmung erforderlich.

Auch wer die Frist zunächst versäumt, hat noch eine Möglichkeit zur Fortsetzung. Solange die Kündigung noch nicht wirksam geworden ist, kann das Abonnement über die Funktion „Abo reaktivieren“ im Aboportal oder DB Navigator wieder aktiviert werden. Nach Angaben der Bahn besteht diese Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2026. Danach ist für eine erneute Nutzung ein neuer Vertragsabschluss erforderlich.

Mit den ergänzenden Tarifbedingungen führt DB Regio außerdem eine Änderung für künftige Preisrunden ein. Weitere Preisänderungen sollen bei den von ihr im eigenen Namen verkauften Deutschlandtickets künftig keine erneute ausdrückliche Zustimmung mehr erfordern. Das reguläre Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Andere Verkehrsunternehmen haben unterschiedliche Regeln

Die Zustimmungspflicht der Deutschen Bahn lässt sich nicht auf sämtliche Anbieter übertragen. Das Deutschlandticket wird auch von zahlreichen regionalen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden verkauft, die ihre Abonnements eigenständig verwalten.

So erklären die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), dass ihre Deutschlandticket-Abonnements ohne zusätzliche Zustimmung weiterlaufen. Der neue Monatsbetrag von 66,80 Euro werde ab Januar automatisch berücksichtigt. Anders verfährt die S-Bahn Berlin: Sie verlangt für betroffene Bestandsverträge eine aktive Zustimmung bis zum 30. November. Bleibt diese aus, endet auch dort das Abonnement zum 31. Dezember.

Entscheidend ist damit, bei welchem Unternehmen der Vertrag abgeschlossen wurde. Kunden sollten die Mitteilungen ihres jeweiligen Anbieters sowie die Vertragsinformationen überprüfen. Besonders wichtig ist das für Personen, die ihr Ticket über einen Verkehrsverbund, ein Verkehrsunternehmen oder einen anderen Vertriebspartner beziehen.

Preissteigerung von knapp sechs Prozent folgt neuem Kostenindex

Die Erhöhung von 63 auf 66,80 Euro entspricht einem Anstieg um rund sechs Prozent. Für Abonnenten bedeutet das zusätzliche Kosten von 3,80 Euro im Monat beziehungsweise 45,60 Euro im Jahr, sofern sie das Ticket zwölf Monate durchgehend nutzen.

Grundlage der neuen Preisgestaltung ist erstmals ein Kostenindex, den die Verkehrsministerkonferenz der Länder im März 2026 beschlossen hatte. In die Berechnung fließen insbesondere die Entwicklung der Personal- und Energiekosten sowie allgemeine Betriebskosten ein. Der Index soll künftig jährlich zur Bestimmung des Deutschlandticket-Preises herangezogen werden.

Die öffentliche Finanzierung bleibt gleichzeitig bestehen. Bund und Länder stellen jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich bereit, um Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen durch das vergünstigte Ticket auszugleichen. Diese Finanzierung ist nach Angaben der Bundesregierung bis 2030 abgesichert. Der Bund verweist zudem auf rund 14,5 Millionen Menschen, die das Deutschlandticket nutzen.

Deutschlandticket bleibt bundesweit im Nahverkehr gültig

Trotz der Preiserhöhung bleibt das grundlegende Angebot unverändert. Das Deutschlandticket ermöglicht weiterhin bundesweite Fahrten mit Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen in der zweiten Klasse. Für reguläre Fernverkehrsverbindungen mit ICE, IC oder EC gilt es grundsätzlich nicht.

Auch die monatliche Kündbarkeit bleibt erhalten. Nach den allgemeinen Bedingungen kann das Abonnement bei einer Kündigung bis zum zehnten Kalendertag eines Monats zum jeweiligen Monatsende beendet werden.

Für Verbraucher kommt es beim bevorstehenden Jahreswechsel deshalb nicht allein auf den höheren Preis an. Wer sein Deutschlandticket über die Deutsche Bahn oder einen anderen Anbieter mit Zustimmungspflicht bezieht, muss rechtzeitig handeln, damit die Fahrberechtigung im Januar 2027 ohne Unterbrechung bestehen bleibt.

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