
Selbstbedienungskassen gehören in immer mehr deutschen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten zum Alltag. Gleichzeitig beschäftigt den Einzelhandel das Risiko zusätzlicher Warenverluste. Nach Einschätzung des Handelsforschungsinstituts EHI liegt der Ladendiebstahl an SB-Kassen um 15 bis 30 Prozent höher als an herkömmlichen Kassen mit Personal. Eine bundesweit gemessene Diebstahlquote ist das allerdings nicht. Handelsketten reagieren mit verstärkten Kontrollen, Ausgangsschranken und zunehmend auch künstlicher Intelligenz.
Wie stark die Bedeutung der Selbstbedienungskassen gewachsen ist, zeigen Zahlen des EHI Retail Institute. Laut der im November 2025 veröffentlichten Markterhebung konnten Verbraucher in 11.120 Geschäften ihre Einkäufe selbst erfassen. In 10.366 Geschäften standen insgesamt mehr als 38.650 stationäre SB-Kassen. Hinzu kamen mobile Systeme, bei denen Kunden ihre Waren bereits während des Einkaufs scannen.
Die Zahl der Geschäfte mit stationären Selbstbedienungskassen hatte sich innerhalb von zwei Jahren um 143 Prozent erhöht. Besonders weit verbreitet sind die Systeme im Lebensmittelhandel. Dort standen zum Erhebungszeitpunkt fast 25.000 SB-Kassen. Gemessen an den insgesamt rund 710.000 Kassen im deutschen Einzelhandel war etwa jede 18. Kasse eine Selbstbedienungskasse. Die Daten beziehen sich auf den Erhebungsstand August 2025.
Als Gründe für die Verbreitung nennt das EHI kürzere Wartezeiten, bequemere Bezahlmöglichkeiten und den Personalmangel. Für die Handelsunternehmen entsteht zugleich die Aufgabe, den eigenständigen Scanvorgang ausreichend abzusichern.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Problems zeigt die EHI-Studie zu Inventurdifferenzen 2026. Demnach beliefen sich die hochgerechneten Warenverluste im deutschen Einzelhandel im Jahr 2025 auf 5,11 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor waren es 4,95 Milliarden Euro gewesen.
Von der Gesamtsumme ordnet das Institut rund 4,33 Milliarden Euro Diebstählen zu. Allein auf Ladendiebstähle durch Kunden entfallen nach Einschätzung der befragten Handelsunternehmen 3,05 Milliarden Euro. Weitere Verluste entstehen durch Beschäftigte, Lieferanten und organisatorische Fehler.
Diese Milliardenbeträge betreffen den gesamten Einzelhandel und nicht ausschließlich Selbstbedienungskassen. Wie hoch der konkrete Anteil von Diebstahl an SB-Kassen ist, wurde nicht exakt ermittelt.
Zudem bedeutet eine nicht bezahlte Ware nicht automatisch eine vorsätzliche Tat. Auch versehentliche Scanfehler, falsch ausgewählte Produkte oder technische Probleme können zu Warenverlusten führen. Rewe erklärte im Juni 2026 gegenüber t-online, dass das Unternehmen keinen signifikanten Einfluss von Selbstbedienungskassen auf die Diebstahlquote eines Marktes erkennen könne.
Zur Absicherung setzen Handelsketten auf unterschiedliche Verfahren. Besonders verbreitet sind Ausgangsschranken, die erst nach dem Scannen eines Kassenbons öffnen. Hinzu kommen Kontrollwaagen, Videoüberwachung und Nachprüfungen einzelner Einkäufe durch Beschäftigte.
Kaufland erklärte im Juni 2026, dass sämtliche SB-Kassen mit Kontrollwaagen ausgestattet seien. Zusätzlich würden Mitarbeiter stichprobenartige Nachkontrollen durchführen. Bei diesen sogenannten Re-Scans überprüfen sie, ob die erfassten Produkte tatsächlich mit dem Einkauf übereinstimmen.
Auch Rewe setzt nach eigenen Angaben auf technische Kontrollroutinen, Personal im Kassenbereich und Ausgangsschranken. Bei der Drogeriemarktkette dm gehören Nachkontrollen und Kamerasysteme ebenfalls zu den eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen.
Neben klassischen Kontrollen gewinnen automatisierte Systeme an Bedeutung. Dabei verfolgen die Handelsunternehmen unterschiedliche Ansätze.
Bei einzelnen selbstständigen Edeka-Kaufleuten kommt eine Lösung von Diebold Nixdorf zum Einsatz, die Kamerabilder mit den registrierten Scanvorgängen abgleicht. Das System soll erkennen, wenn Artikel nicht oder möglicherweise falsch erfasst werden. Auffälligkeiten können anschließend vom Personal überprüft werden.
Kaufland nutzt nach eigenen Angaben ein KI-Modell, das frühere auffällige Warenkörbe auswertet und auf dieser Grundlage Nachkontrollen gezielter auswählt. Bei Rewe wird in einem Markt an vier SB-Kassen eine KI-Anwendung getestet, die ungewöhnliche Warenkorbmuster erkennen soll.
Eine andere Lösung nutzt Lidl in einer Berliner Filiale. Dort sehen Kunden auf einem Bildschirm das Livebild einer Kamera über der Selbstbedienungskasse. Dieses Bild wird nach den Angaben zum Konzept nicht automatisiert ausgewertet, sondern soll durch seine Sichtbarkeit abschreckend wirken.
Wie stark solche Systeme die tatsächlichen Warenverluste reduzieren, ist bislang nicht für sämtliche Anwendungen unabhängig belegt. Der Erfolg hängt auch davon ab, wie zuverlässig Auffälligkeiten erkannt und anschließend durch Beschäftigte überprüft werden.
Mit dem zunehmenden Kameraeinsatz stellen sich zugleich datenschutzrechtliche Fragen. Sobald Aufnahmen identifizierbare Personen erfassen, müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden.
Dazu gehören eine tragfähige Rechtsgrundlage, die Information der Betroffenen und die Begrenzung der Datenverarbeitung auf das erforderliche Maß. Bei besonders eingriffsintensiver Überwachung können zusätzliche Anforderungen gelten. Eine automatisierte Auswertung von Bildern ist daher nicht allein deshalb zulässig, weil sie der Diebstahlprävention dient.
Auch Fehlalarme sind ein praktisches Problem. Ein ungewöhnlicher Scanvorgang oder eine auffällige Warenkombination beweist keinen Diebstahl. Technische Hinweise müssen deshalb sorgfältig bewertet werden, bevor Beschäftigte weitere Maßnahmen ergreifen.
Die Herausforderungen beschränken sich nicht auf Deutschland. Eine internationale Untersuchung der ECR Retail Loss Group aus dem Jahr 2022, an der 93 Handelsunternehmen aus 25 Ländern teilnahmen, befasste sich mit Warenverlusten durch Selbstbedienungssysteme.
Die befragten Unternehmen schätzten, dass bis zu 23 Prozent ihrer unbekannten Warenverluste mit solchen Kassensystemen zusammenhingen. Nur ein Teil dieser Verluste wurde als vorsätzlich eingestuft. Bei stationären SB-Kassen bewerteten die Teilnehmer insbesondere Gewichtskontrollen als wirksame Gegenmaßnahme. Die Werte sind Einschätzungen der befragten Unternehmen und keine repräsentative Messung für Deutschland.
Für den deutschen Einzelhandel bleibt damit eine wirtschaftliche Abwägung: Selbstbedienungskassen können Wartezeiten verkürzen und den Personaleinsatz flexibler machen. Gleichzeitig erfordern sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der Handel dabei verstärkt auf die Kombination aus Technik, Kontrollen und geschultem Personal setzt.
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