Black Friday am 27. November: Termine und Fallstricke beim Einkauf

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Der Black Friday 2026 findet am Freitag, 27. November, statt. Schon vorher beginnen zahlreiche Rabattaktionen im deutschen Handel. Mit dem Singles Day am 11. November, der Black Week und dem Cyber Monday am 30. November stehen mehrere Aktionstage bevor. Verbraucherschützer raten dazu, Angebote sorgfältig zu vergleichen. Eine im März 2026 veröffentlichte Untersuchung der Europäischen Kommission zeigt, dass bei Rabattangaben weiterhin erhebliche Probleme bestehen.

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Black Friday 2026: Die wichtigsten Termine im November

Der Black Friday fällt traditionell auf den Freitag nach dem amerikanischen Thanksgiving-Fest, das 2026 am 26. November gefeiert wird. Der Aktionstag hat seinen Ursprung in den USA und ist inzwischen auch in Deutschland ein fester Bestandteil des vorweihnachtlichen Handels.

Bereits am Mittwoch, 11. November, findet der Singles Day statt. Der ursprünglich aus China stammende Aktionstag hat sich zu einem bedeutenden internationalen Einkaufstermin entwickelt. Am Montag, 23. November, beginnt die klassische Black Week. Viele Händler verlängern ihre Aktionen bis zum Cyber Monday am 30. November oder starten bereits früher. Eine einheitlich vorgeschriebene Dauer gibt es für die Black Week nicht.

Die wichtigsten Termine im Überblick:

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AktionstagDatum 2026
Singles DayMittwoch, 11. November
Black WeekAb Montag, 23. November
Black FridayFreitag, 27. November
Black Weekend28. und 29. November
Cyber MondayMontag, 30. November

Streichpreise und Rabatte: Diese 30-Tage-Regel gilt

Bei der Bewertung von Sonderangeboten spielt die Preisangabenverordnung eine wichtige Rolle. Nach Paragraf 11 müssen Händler bei der Bekanntgabe einer Preisermäßigung für Waren grundsätzlich den niedrigsten eigenen Gesamtpreis angeben, den sie innerhalb der vorangegangenen 30 Tage verlangt haben.

Ein besonders hoher durchgestrichener Preis bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Produkt tatsächlich entsprechend günstiger geworden ist. Bei der Beurteilung eines Rabatts kommt es darauf an, welcher Preis als Vergleichsgrundlage dient. Für bestimmte individuelle Nachlässe und schnell verderbliche Waren gelten Ausnahmen.

Der Bundesgerichtshof stellte mit einem Urteil vom 9. Oktober 2025 zudem klar, dass der maßgebliche Vergleichspreis eindeutig und gut erkennbar dargestellt werden muss. Eine unübersichtliche Kombination verschiedener Preisangaben genügt diesen Anforderungen nicht.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Preisvergleiche mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, der sogenannten UVP. Diese ist nicht zwangsläufig der Preis, den ein Händler zuvor tatsächlich verlangt hat. Verbraucher sollten deshalb nicht allein aus der Höhe eines angegebenen Prozentnachlasses auf die tatsächliche Ersparnis schließen.

EU-Kontrolle stellte bei 30 Prozent der Händler fehlerhafte Rabatte fest

Wie wichtig transparente Preisangaben sind, verdeutlicht eine Untersuchung der Europäischen Kommission. Bei einer koordinierten Kontrolle im November und Dezember 2025 überprüften Verbraucherschutzbehörden aus 23 EU-Staaten sowie Island und Norwegen insgesamt 314 Online-Händler.

Nach den am 26. März 2026 veröffentlichten Ergebnissen gaben 30 Prozent der überprüften Händler ihre Rabatte fehlerhaft an. Außerdem verwendeten 34 Prozent Preisvergleiche, wobei 60 Prozent dieser Gruppe die Herkunft der Vergleichspreise nicht eindeutig erklärten.

Bei 18 Prozent der kontrollierten Händler stellten die Behörden Verkaufstechniken wie Countdown-Zähler oder Hinweise auf angeblich knappe Warenbestände fest. Mehr als die Hälfte dieser Fälle wurde als irreführend eingestuft. Die Ergebnisse beziehen sich auf die untersuchten Anbieter und sind keine repräsentative Aussage über sämtliche Online-Shops.

Verbraucherzentralen empfehlen Preisvergleiche vor dem Kauf

Die Verbraucherzentralen raten dazu, Rabattangebote nicht ungeprüft anzunehmen. Besonders bei teureren Anschaffungen kann es sinnvoll sein, die Preisentwicklung bereits vor den großen Aktionstagen zu beobachten.

Empfohlen wird außerdem, mindestens zwei Preisvergleichsportale zu nutzen. Dadurch lässt sich besser beurteilen, ob ein beworbenes Angebot tatsächlich günstiger ist als die Preise anderer Händler. Auch Versandkosten und mögliche weitere Gebühren sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Von künstlichem Zeitdruck sollten sich Käufer nicht beeinflussen lassen. Countdown-Anzeigen oder Hinweise auf geringe Lagerbestände liefern nicht immer verlässliche Informationen über die tatsächliche Verfügbarkeit eines Produkts.

Fake-Shops können vermeintliche Schnäppchen anbieten

Neben problematischen Preisangaben warnen Verbraucherschützer vor gefälschten Online-Shops. Solche Webseiten können professionell gestaltet sein und mit besonders niedrigen Preisen auf sich aufmerksam machen. Nach einer Zahlung wird die bestellte Ware unter Umständen nicht geliefert.

Zu den möglichen Warnsignalen gehören auffällige Internetadressen, fehlende oder zweifelhafte Impressumsangaben sowie Shops, die ausschließlich eine Zahlung per Vorkasse anbieten. Keines dieser Merkmale beweist für sich allein, dass ein Anbieter betrügerisch handelt. Mehrere Auffälligkeiten sollten jedoch Anlass für eine sorgfältige Prüfung sein.

Mit dem kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen können Käufer die Internetadresse eines unbekannten Shops überprüfen lassen. Die Verbraucherzentralen empfehlen zudem, insbesondere bei unbekannten Anbietern auf riskante Direktüberweisungen zu verzichten.

Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch am Black Friday

Wer bei einem Online-Händler ein Produkt bestellt, kann den Kauf in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dieses gesetzliche Recht gilt grundsätzlich auch für Bestellungen am Black Friday oder Cyber Monday.

Allerdings bestehen Ausnahmen, etwa bei bestimmten individuell angefertigten Waren. Zudem können Rücksendekosten anfallen. Verbraucher sollten deshalb vor der Bestellung die Rückgabebedingungen prüfen.

Ob sich ein Angebot lohnt, hängt damit nicht allein vom beworbenen Rabatt ab. Entscheidend sind der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis, ein verlässlicher Händler und nachvollziehbare Vertragsbedingungen.

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