Bayern erlässt Milliarden an Erbschaftsteuer bei großen Firmenvermögen

Erbschaftsteuer vor dem Umbruch? Was sich für Erben ändern könnte
Deutschland belegt laut OECD Taxing Wages 2026 Rang 2 der höchsten Steuerlast.

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Bei der Übertragung großer Unternehmensvermögen haben die Finanzämter in Bayern zwischen 2021 und Mitte 2026 knapp 6,7 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer ganz oder teilweise erlassen. Die Zahlen stammen aus Angaben des bayerischen Finanzministeriums zu einer parlamentarischen Anfrage. Die Steuererlasse bei Betriebsvermögen beruhen auf bundesweit geltenden gesetzlichen Vorschriften, deren Ausgestaltung derzeit auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

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In Bayern wurden allein 2025 rund 2,37 Milliarden Euro erlassen

Nach den veröffentlichten Angaben betrafen 37 bewilligte Fälle Betriebsvermögen im Wert von 26 bis 90 Millionen Euro. In weiteren 43 Fällen lag der Wert bei mehr als 90 Millionen Euro. Ein Antrag wurde abgelehnt, während Mitte 2026 noch 33 Verfahren nicht abgeschlossen waren.

Die jährlichen Erlasssummen haben sich erheblich verändert. Im Jahr 2019 lag die Summe bei rund 25 Millionen Euro, 2023 waren es bereits mehr als 1,2 Milliarden Euro. Für 2024 wurden rund 806 Millionen Euro ausgewiesen. Im Jahr 2025 erreichten die Steuererlasse in Bayern nach den veröffentlichten Zahlen rund 2,37 Milliarden Euro.

Daneben hat das Bayerische Landesamt für Statistik für 2025 insgesamt 8,81 Milliarden Euro an festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgewiesen. Dieser Betrag entspricht nicht zwangsläufig den tatsächlichen Einnahmen. Steuerfestsetzungen und spätere Erlasse werden statistisch unterschiedlich erfasst.

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Verschonungsbedarfsprüfung ermöglicht vollständigen Steuererlass

Die rechtliche Grundlage für die besonders hohen Erlasse bildet Paragraf 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung greift bei begünstigtem Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro.

Wer ein solches Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, kann beantragen, dass die darauf entfallende Steuer ganz oder teilweise erlassen wird. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Steuer nicht aus dem gesetzlich definierten verfügbaren Vermögen bezahlt werden kann. Bei dessen Berechnung werden 50 Prozent des nicht begünstigten Vermögens berücksichtigt, das bereits vorhanden ist oder gleichzeitig übertragen wird. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf den entsprechenden Erlass.

Für kleinere Unternehmensvermögen sieht Paragraf 13a einen regulären Verschonungsabschlag von 85 Prozent vor. Unter strengeren Voraussetzungen können auch 100 Prozent steuerfrei bleiben. Oberhalb von 26 Millionen Euro besteht alternativ zur Verschonungsbedarfsprüfung die Möglichkeit eines abschmelzenden Verschonungsabschlags nach Paragraf 13c. Die steuerlichen Begünstigungen sind unter anderem an Vorgaben zur Betriebsfortführung und zur Beschäftigung gebunden.

SPD fordert Reform, Staatsregierung verteidigt Unternehmensschutz

Die bayerische SPD kritisiert die weitreichenden Steuervergünstigungen für große Vermögensübertragungen. Sie fordert mehr Transparenz über die Entscheidungen der Finanzämter und eine stärkere Besteuerung sehr großer Erbschaften. Zur Vermeidung finanzieller Belastungen für Unternehmen schlägt sie unter anderem längere Zahlungsfristen vor.

Das bayerische Finanzministerium verweist dagegen auf den gesetzlichen Anspruch auf einen Steuererlass und das Ziel, Unternehmen sowie Arbeitsplätze zu erhalten. Die Finanzämter könnten bei erfüllten Voraussetzungen nicht nach eigenem Ermessen über einen Erlass entscheiden. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) setzt sich zudem dafür ein, dass die Bundesländer mehr Einfluss auf die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer erhalten.

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sieht Reformbedarf. Die Wirtschaftsweisen empfehlen, die Verschonungsbedarfsprüfung abzuschaffen oder erheblich einzuschränken. Großzügige Stundungsregelungen sollen verhindern, dass Unternehmen durch Steuerzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Bundesverfassungsgericht prüft Steuerprivilegien für Betriebsvermögen

Bundesweit wurden im Jahr 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 3,7 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die Verschonungsbedarfsprüfung erlassen. Davon entfielen etwa 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen und rund 300 Millionen Euro auf Erbschaften.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 12. und 13. Oktober 2026 zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer. In einem Verfahren will die bayerische Staatsregierung unter anderem eine stärkere Zuständigkeit der Länder bei der Steuerregelung erreichen. Das zweite Verfahren betrifft die Frage, ob die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen gegenüber der Besteuerung von Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Begünstigungen lag bis zum 6. November 2026 nicht vor. Bis zu einer gesetzlichen Änderung oder einer entsprechenden Gerichtsentscheidung gelten die bisherigen Verschonungsregelungen weiter.

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