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OVG Münster: Konflikt zwischen Wohnen und Prostitution ungelöst

Am Landgericht Münster wird derzeit ein Prozess gegen zwei Männer verhandelt, denen eine Serie von Einbruchsdiebstählen vorgeworfen wird.
Foto: Kelly Sikkema

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für die Antoniusstraße in Aachen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung stürzt die Pläne der Stadtverwaltung in eine Krise, die darauf abzielten, einen jahrzehntealten Konflikt zwischen Wohnnutzung und Prostitution zu entschärfen.

Hintergrund des Bebauungsplans

Die Antoniusstraße in der Aachener Altstadt ist historisch bekannt für ihre Nutzung als Rotlichtviertel. Um die städtebaulichen Spannungen zu mindern, hatte die Stadt Aachen einen Bebauungsplan entwickelt, der vorsah, Bordelle auf einen bestimmten Abschnitt zu konzentrieren. Der übrige Bereich sollte zu einem Wohn- und Geschäftsviertel entwickelt werden, um eine gemischte Nutzung zu fördern.

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Die Klage gegen den Bebauungsplan

Gegen diesen Plan erhoben eine Pächterin und drei Grundstückseigentümer Klage. Sie argumentierten, dass der Plan ihre Rechte verletze und die vorgeschlagene Koexistenz von Wohnen und Prostitution nicht tragfähig sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte den Bebauungsplan für unwirksam.

Das Oberverwaltungsgericht Münster identifizierte mehrere Mängel im Bebauungsplan. Insbesondere wurde das direkte Nebeneinander von Prostitution und Wohnnutzung als städtebaulicher Missstand kritisiert, der das Leben und die Sicherheit der Anwohner beeinträchtigen könnte.

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Historische Bedeutung der Antoniusstraße

Die Antoniusstraße, im Volksmund auch „Strässchen“ genannt, hat eine lange und komplexe Geschichte. Schon im 18. Jahrhundert wurde sie als Hurengasse bezeichnet. Ihre Rolle im urbanen Leben Aachens ist seitdem ein Thema von öffentlichem Interesse und städtebaulicher Herausforderung.

Seit den 1990er Jahren wurden verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Situation in der Antoniusstraße erörtert. Unter anderem wurde die Verlagerung der Prostitution an den Stadtrand oder die Konzentration in spezialisierten Einrichtungen wie Laufhäusern vorgeschlagen.

Entscheidung des Stadtrats und ihre Implikationen

Der umstrittene Bebauungsplan 999A wurde im Mai 2022 vom Aachener Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen. Das Gerichtsurteil wirft nun jedoch alle diese Pläne über den Haufen und zwingt die Stadtverwaltung, zurück ans Zeichenbrett zu gehen.

Die Stadt Aachen steht nun vor der Herausforderung, eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Anwohner schützt als auch eine faire und rechtlich haltbare Regelung für das Gewerbe bietet. Dies könnte eine Chance sein, innovative Ansätze in der Stadtplanung und im Umgang mit historischen Problemvierteln zu entwickeln.