Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sehen sich mit einer wachsenden Zahl unerledigter Fälle konfrontiert. Diese Entwicklung, die sich über die letzten Jahre bis Ende 2023 erstreckt, wirft kritische Fragen über die Effizienz und Ressourcennutzung innerhalb der Strafjustiz auf.
Die Gründe für den Anstieg der unerledigten Fälle sind vielschichtig. Eine bedeutende Rolle spielen neue Herausforderungen wie die Zunahme von Verfahren wegen Hass und Hetze im Internet. Hinzu kommen vermehrte Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen, sowie ein Anstieg bei den Fällen von Kinderpornografie und Geldwäsche. Diese Entwicklungen haben die Arbeitslast der Staatsanwaltschaften erheblich erhöht.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Personalmangel. Trotz der Übertragung von 100 Stellen aus dem Richterdienst zu den Staatsanwaltschaften und einer Senkung der Einstellungsvoraussetzungen für Staatsanwälte bleibt die Personaldecke dünn. Dies führt zu Verzögerungen und einer sich stapelnden Anzahl unerledigter Fälle.
In NRW, wie auch bundesweit, spitzt sich die Lage zu. Die dortigen Staatsanwaltschaften müssen zudem die Auswirkungen der Cannabislegalisierung bewältigen, was eine Überprüfung von 86.000 Verfahren auf relevante Sachverhalte nach sich zieht.
Angesichts dieser Herausforderungen stellt sich die Frage, ob der bloße Zuwachs an Personal die Lösung aller Probleme sein kann. Alternativ könnten Optimierungen in den Prozessen der Strafverfolgung oder der Einsatz neuer Technologien möglicherweise ebenfalls zur Entlastung beitragen. Zudem könnte eine bessere Priorisierung von Fällen dazu beitragen, Ressourcen effizienter zu nutzen.
Die anhaltende Zunahme unerledigter Fälle und der zusätzliche Druck durch die Cannabisgesetzgebung, die bis Januar 2025 andauern wird, stellen eine ernstzunehmende Herausforderung dar. Es wird eine effektive Strategie benötigt, um mit der steigenden Zahl von Fällen und den begrenzten Ressourcen umzugehen.
In Anbetracht dieser Situation fordern Justizvertreter und Politiker umfassende Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaften zu verbessern und die Justiz als Ganzes resilienter gegenüber neuen Herausforderungen zu machen. Dabei bleibt die Frage offen, wie genau diese Verbesserungen aussehen sollten und ob eine Aufstockung des Personals allein ausreichend ist.