Am 18. Dezember 2023 wurde in einem Mehrfamilienhaus in Mettingen eine 62-jährige Frau brutal ermordet. Die Täterin, eine 34-jährige Frau aus Osnabrück, hatte es auf die Bankkarte des Opfers abgesehen. Das Opfer, die Mutter ihres Lebensgefährten, war aufgrund von Multiple Sklerose körperlich stark eingeschränkt und somit besonders schutzlos.
Im Prozess vor dem Landgericht Osnabrück wurden die erschütternden Details der Tat ans Licht gebracht. Die Anklage schilderte, wie die Täterin das Opfer zunächst würgte und dann den Kopf, die Hände und Teile des Oberkörpers mit Paketband umwickelte. Anschließend sperrte sie das Opfer im Badezimmer ein und versuchte, mit der gestohlenen Bankkarte Geld abzuheben. Durch das Paketband erstickte die 62-Jährige schließlich qualvoll.
Die Staatsanwaltschaft präsentierte eine erdrückende Beweislast: Handy-Daten und Videoaufnahmen belegten die Anwesenheit der Täterin am Tatort. Zudem wurde eine DNA-Spur am Paketband gefunden, die eindeutig der Angeklagten zugeordnet werden konnte. Diese Beweise ließen keinen Zweifel an ihrer Tatbeteiligung und Schuld.
Während des Prozesses wurde deutlich, dass die Täterin aus purer Habgier handelte. Finanzielle Schwierigkeiten, Mietschulden und drohende Zwangsvollstreckungen hatten sie zu der verzweifelten Tat getrieben. Bereits im November 2022 hatte sie die Bankkarte des Opfers einmal gestohlen und 1700 Euro abgehoben.
Die Verteidigerin der Angeklagten plädierte auf fahrlässige Tötung und wies auf mögliche Spekulationen bezüglich der Absicht hin. Sie argumentierte, dass die Tat nicht vorsätzlich, sondern im Affekt begangen worden sei. Doch diese Argumentation fand beim Gericht kein Gehör.
Nach gründlicher Prüfung aller Beweise und Zeugenaussagen kam das Gericht zu einem klaren Urteil: Die 34-jährige Frau wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah die absichtliche Tötung aus Habgier als erwiesen an und wies die Verteidigungsstrategie entschieden zurück.