Der Münster-Pass bietet Menschen mit geringem Einkommen eine wertvolle Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit teilzunehmen. Mit zahlreichen Vergünstigungen bei Veranstaltungen in Münster, Mitgliedschaften und Dienstleistungen sowohl privater als auch städtischer Anbieter leistet der Münster-Pass einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe.
Der Münster-Pass wird zweimal im Jahr, zum 1. Mai und zum 1. November, ausgestellt und ist jeweils für das laufende Halbjahr gültig. So endet die Gültigkeit entweder am 31. Oktober oder am 30. April des darauffolgenden Jahres.
Anspruch auf den Münster-Pass haben Personen, die in Münster wohnen und eine der folgenden Leistungen beziehen:
Erhalten Sie diese Leistungen über die Stadt Münster, wird Ihnen der Münster-Pass automatisch zum 1. Mai und zum 1. November per Post zugeschickt. Bei erstmaligem Bezug der genannten Leistungen können Sie den Münster-Pass direkt beim Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
Beziehen Sie die Leistungen nicht über die Stadt Münster, müssen Sie sich aktiv zum 1. Mai oder 1. November an die zuständigen Stellen wenden und dort Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen.
Der Münster-Pass bietet eine breite Palette an Vergünstigungen bei verschiedenen Anbietern und Einrichtungen in Münster. Hier einige Beispiele:
Der Münster-Pass ist ein wertvolles Instrument, um Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am städtischen Leben zu erleichtern. Nutzen Sie die vielen Vorteile und sparen Sie bei zahlreichen um Münster günstig zu erleben.