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Zoll: Schwerpunktprüfung in der Gastronomie deckt zahlreiche Verstöße auf

Ein Bild von einer Zollschranke. Die Zollprüfung Logistik Münsterland deckt Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge auf. Alle Fakten zu den Kontrollen.
Foto: Yvonne Huijbens auf Pixabay

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Hintergrund der Überprüfung

Am 8. Juni 2024 beteiligte sich das Hauptzollamt Münster an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gastronomiegewerbe. Diese Aktion brachte zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ans Licht. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster überprüfte am Samstagnachmittag und -abend Restaurants, Eiscafés und Imbissbuden im gesamten Münsterland.

Ergebnisse der Kontrolle

Während der Kontrollen versuchten zwei Personen, sich der Überprüfung durch Flucht zu entziehen. Beide konnten jedoch gestellt werden und hatten keine Aufenthaltsgenehmigung, was sie zu illegalen Einwanderern machte. Zusätzlich wurden zwei weitere Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung entdeckt.

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Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Die FKS stellte fest, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren. Dies bedeutet, dass sie illegal beschäftigt wurden. Darüber hinaus wurden mehrere Verstöße gegen die Pflicht zur Stundenaufzeichnung sowie gegen die Zahlung des Mindestlohns vermutet.

Umfang der Überprüfung

Insgesamt waren 29 Beschäftigte des Hauptzollamts Münster im Einsatz und prüften 30 Objekte. Dabei wurden mehr als 100 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und Geschäftsunterlagen eingehend geprüft.

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Bedeutung der Zollprüfungen

Durch ihre umfassenden Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen bei. Dies ermöglicht faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert und werden sowohl stichprobenweise als auch vollständig durchgeführt. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch.

Fazit

Die Schwerpunktprüfung im Gastronomiegewerbe zeigt deutlich, wie weit verbreitet illegale Beschäftigung und Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften sind. Der Einsatz des Hauptzollamts Münster und die Aufdeckung dieser Verstöße unterstreichen die Notwendigkeit kontinuierlicher und intensiver Kontrollen, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die sozialen Sicherungssysteme zu schützen.