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Verfolgungsjagd in Münster: 34-jährige flüchtet vor Polizei – ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss

Schüsse in Ahlen an der Walther-Rathenau-Straße: Täter flüchtig
Foto: Max

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Am Sonntagnachmittag, dem 30. März 2025, kam es in Münster zu einer gefährlichen Verfolgungsfahrt durch das Stadtgebiet. Eine 34-jährige Frau aus Ibbenbüren entzog sich einer Polizeikontrolle und raste mit hoher Geschwindigkeit durch die Stadt. Dabei gefährdete sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende.

Auffälliges Fahrverhalten löst Polizeikontrolle aus

Gegen 15 Uhr fiel die Fahrerin eines BMW auf, als sie beim Einbiegen auf den Industrieweg stark beschleunigte. Die Polizei wollte das auffällige Fahrzeug daraufhin kontrollieren. Doch anstatt anzuhalten, ignorierte die Frau sämtliche Anhaltesignale und ergriff die Flucht.

Riskante Flucht durch den Albersloher Weg

Die anschließende Verfolgungsfahrt führte durch den Bereich Albersloher Weg – zwischen Stadthafen und Loddenheide. Dabei fuhr die Frau in teils gefährlichen Wendemanövern vor den Einsatzkräften davon. Die Polizei verfolgte sie mit bis zu 140 km/h – und das in einem Gebiet, in dem nur 50 km/h erlaubt sind.

Sackgasse wird der Fahrerin zum Verhängnis

Erst im Wendekreis des Dag-Hammarskjöld-Wegs, einer Sackgasse im Gewerbegebiet, konnte die Flucht beendet werden. Dort blieb der BMW schließlich stehen, und die Polizei stellte die Fahrerin sowie ihre 22-jährige Beifahrerin.

Kein Führerschein, dafür Drogen im Blut

Bei der Kontrolle stellte sich heraus: Die 34-jährige Deutsche besitzt keine gültige Fahrerlaubnis. Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest verlief zudem positiv auf Cannabis. Ob weitere Substanzen im Spiel waren, muss nun eine Blutuntersuchung klären.

BMW sichergestellt – Eigentumsfrage noch offen

Das Fahrzeug wurde von der Polizei sichergestellt. Wer der rechtmäßige Eigentümer des BMW ist, ist bislang ungeklärt. Die Ermittlungen dazu dauern an.

Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Die Frau erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Missachtung von Polizeianweisungen, Gefährdung des Straßenverkehrs und Drogenkonsums im Straßenverkehr. Die Polizei prüft zudem, ob weitere Straftatbestände vorliegen.

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