
Im August 2022 sorgte der mittlerweile berühmte „Krankletterer“ in der Innenstadt von Münster für erhebliche Bauverzögerungen. Der psychisch erkrankte Mann kletterte auf einen Baukran einer städtischen Großbaustelle. Das Gelände gehörte zu einem Neubauprojekt der Wohn- und Stadtbau GmbH, das dringend benötigten Wohnraum schaffen sollte. Durch die Aktion kam der gesamte Baustellenbetrieb zum Stillstand – mit weitreichenden Folgen für Zeitplan und Budget. Nun ist klar: Der Kran-Kletterer aus Münster zahlt den entstandenen Schaden in voller Höhe – rund 250.000 Euro.
Was viele überrascht: Der Mann zahlt den kompletten Betrag aus eigener Tasche. Die Zahlung erfolgt laut Angaben in mehreren Raten, von denen die ersten bereits im Mai 2025 geleistet werden sollen. Die Gesamtsumme ist laut Stadt bereits finanziell abgesichert. Damit übernimmt der Verursacher Verantwortung – trotz der psychischen Erkrankung, die zum Vorfall geführt hat. Die Tatsache, dass keine staatlichen Mittel oder Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, macht diesen Fall besonders ungewöhnlich.
Die Auswirkungen der Blockade auf das Wohnbauprojekt waren erheblich. Durch die mehrwöchige Unterbrechung mussten Baumaschinen stillgelegt, Bauarbeiter abgezogen und laufende Genehmigungen verlängert werden. Das sorgte nicht nur für zusätzliche Kosten, sondern auch für erhebliche Unsicherheit bei den zukünftigen Mieterinnen und Mietern. Das Projekt, das ursprünglich zügig Wohnraum bereitstellen sollte, wurde um Monate zurückgeworfen. Der Fall zeigt deutlich, wie anfällig selbst gut geplante Vorhaben für individuelle Störungen sein können.
Wie jetzt bekannt wurde, stammt das Geld für die Rückzahlung aus dem Privatvermögen des Mannes. Mehrere Sparkonten sollen laut Umfeld gut gefüllt sein. Das ermöglicht es dem Kran-Kletterer, die Kosten vollständig selbst zu tragen. Eine solche Konstellation ist bei Fällen mit psychisch erkrankten Personen selten. Häufig bleiben öffentliche Träger oder Versicherungen auf den Folgen sitzen – nicht so in diesem Fall.
Der Mann befindet sich derzeit in Haft. Die Justiz geht davon aus, dass sein Handeln aus einer psychischen Ausnahmesituation heraus entstand. Eine konkrete Diagnose wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich gemacht. Dennoch wird der Fall auch als Anlass genommen, den Umgang mit psychisch auffälligen Menschen im öffentlichen Raum neu zu bewerten. Der Vorfall wirft Fragen auf, wie besser verhindert werden kann, dass einzelne Handlungen große öffentliche Schäden verursachen.