
In der Nacht zu Freitag, dem 23. Mai 2025, fiel ein betrunkener E-Scooter-Fahrer an der Engelenschanze in Münster gleich doppelt auf. Gegen 1:30 Uhr bemerkten Beamte den unsicheren Gang eines jungen Mannes an der Ecke Schorlemer Straße. Als dieser Schwierigkeiten hatte, seinen E-Scooter zu starten, sprachen die Polizisten ihn an und wiesen auf seine augenscheinliche Alkoholisierung hin.
Trotz der Ermahnung fuhr der 20-Jährige kurze Zeit später mit dem E-Scooter über die Engelenschanze. Die Polizei stoppte ihn, brachte ihn zur Blutprobenentnahme auf die Wache und leitete ein Strafverfahren ein. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er die Wache wieder verlassen – allerdings nicht für lange.
Nur wenig später trafen die Beamten denselben Mann erneut – diesmal wieder auf einem E-Scooter. Auch dieser zweite Verstoß wurde dokumentiert, eine weitere Blutprobe entnommen und zur Verhinderung weiterer Fahrten die Gewahrsamnahme veranlasst. Der betrunkene E-Scooter-Fahrer auf der Engelenschanze wird sich nun gleich in zwei Strafverfahren verantworten müssen.
Die Polizei Münster betont erneut: Wer unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter fährt, gefährdet sich und andere – und macht sich strafbar. Der Fall zeigt deutlich, dass Polizei und Justiz auch bei vermeintlich kleineren Fahrzeugen konsequent handeln. Wer Alkohol konsumiert hat, sollte unbedingt auf ein Taxi, Bus oder fahrtüchtige Bekannte zurückgreifen.
Quelle: Polizei Münster (ots)