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Schärfere Regeln am Hauptbahnhof Münster: Glasflaschen und Waffen am 5. Juli verboten

Am 5. Juli gilt am Hauptbahnhof Münster ein Glasflaschenverbot und eine Waffenverbotszone. Was Sie wissen müssen – und welche Strafen drohen.
Symbolbild: Henning Schlottmann (User:H-stt), CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

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Münster. Am Samstag, den 5. Juli, greift die Bundespolizei in Münster zu außergewöhnlichen Maßnahmen. Für den gesamten Tag gilt rund um den Hauptbahnhof ein Verbot für Glasflaschen – und zusätzlich eine Waffenverbotszone. Die neue Regelung betrifft alle Reisenden, Passanten und Besucher des Bahnhofs. Ziel ist es, die Sicherheit während mehrerer angemeldeter Demonstrationen zu gewährleisten und mögliche Gefahren durch Glas oder Waffen zu verhindern.

Glasflaschenverbot am Hauptbahnhof Münster: Was das konkret bedeutet

Die Mitnahme von Glasflaschen ist am 5. Juli in einem klar definierten Bereich rund um den Hauptbahnhof verboten. Das Verbot gilt unabhängig vom Inhalt oder vom Füllstand der Flasche. Wer also mit einer leeren Bier- oder Wasserflasche unterwegs ist, muss sie vorher entsorgen. Auch das bloße Mitführen ist untersagt.

Erlaubt bleiben dagegen Plastikflaschen, Getränkedosen und Kartonverpackungen. Die Maßnahme tritt um Mitternacht in Kraft und endet um 23:59 Uhr. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Die Polizei will stichprobenartig kontrollieren und bei Verstößen konsequent durchgreifen.

Zusätzlich: Waffenverbotszone für den gesamten Tag

Neben dem Glasflaschenverbot richtet die Bundespolizei eine temporäre Waffenverbotszone ein. Diese umfasst ebenfalls den gesamten Bahnhofsbereich inklusive Vorplätze, Zuwege und des Fußgängertunnels. Betroffen sind nicht nur offensichtliche Waffen, sondern auch Messer, Reizgas, Schlagstöcke oder Nachbildungen. Selbst kleine Taschenmesser fallen unter das Verbot.

Die Polizei hat dadurch die Möglichkeit, auch ohne konkreten Verdacht Personen zu kontrollieren. Wer mit einem verbotenen Gegenstand erwischt wird, muss mit Geldstrafen, Platzverweisen oder sogar Strafanzeigen rechnen.

Sicherheitsvorkehrung aufgrund mehrerer Demonstrationen

Hintergrund der Maßnahmen sind mehrere Demonstrationen, die am 5. Juli in Münster stattfinden. Die Bundespolizei rechnet mit einer erhöhten Anzahl von Reisenden und einem hohen Personenaufkommen im Bahnhofsbereich. Um mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und das Verletzungsrisiko zu senken, wurden beide Verbote erlassen.

Schon in der Vergangenheit hatte es bei Versammlungen im Umfeld von Bahnhöfen immer wieder Zwischenfälle gegeben – häufig ausgelöst durch alkoholbedingte Aggressionen oder gefährliche Gegenstände. Mit dem kombinierten Glasflaschenverbot und der Waffenverbotszone will die Polizei nun frühzeitig eingreifen und Eskalationen verhindern.

Welche Bereiche genau betroffen sind

Das Verbot gilt für den gesamten Hauptbahnhof Münster sowie für:

  • die Bahnsteige und den Gebäudebereich

  • alle Zuwege und Eingänge

  • den Durchgangstunnel

  • die Vorplätze auf der Ost- und Westseite

Ein offizieller Lageplan ist auf der Website der Bundespolizei abrufbar. Auch vor Ort wird durch Schilder deutlich gemacht, wo das Verbot gilt.

Was Reisende jetzt beachten sollten

Wer am 5. Juli mit dem Zug reist oder sich am Bahnhof aufhält, sollte seine Planung anpassen. Die Polizei empfiehlt:

  • Getränke nur in Plastikflaschen oder Dosen mitzunehmen

  • keine Messer oder Spraydosen bei sich zu tragen

  • zusätzliche Zeit für mögliche Kontrollen einzuplanen

  • aufmerksam auf Hinweise und Ansagen zu achten

Vor allem Reisende mit Rucksäcken oder größeren Taschen sollten damit rechnen, kontrolliert zu werden. Wer kooperiert und sich an die Regeln hält, muss jedoch keine Nachteile befürchten.

 

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