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Gericht stärkt Polizei den Rücken: Neonazi-Demo in Münster am 19. Juli unter strengen Auflagen

Der Femizid in Osnabrück erschüttert die Stadt: Zwei Menschen sterben bei einer Beziehungstat. Warum der Fall erneut die Dringlichkeit von Schutzmaßnahmen zeigt. Das Verwaltungsgericht bestätigt die Auflagen zur Neonazi-Demo in Münster. Der Aufmarsch am 19. Juli steht unter strenger Beobachtung.
Foto: Ingo Kramarek

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Münster. Einen Tag vor der geplanten Demonstration der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ hat das Verwaltungsgericht Münster eine zentrale Einschätzung der Polizei bestätigt: Der gestoppte Aufmarsch vom 5. Juli sei nach summarischer Prüfung in seiner Wirkung objektiv geeignet gewesen, ein paramilitärisches Erscheinungsbild zu vermitteln. In einem Eilbeschluss wurde klargestellt, dass das Gesamtbild der damaligen Versammlung – durch Marschformationen, Fahnen und einheitliche Kleidung – Erinnerungen an nationalsozialistische Aufzüge weckte und Bürger einschüchtern konnte. Damit erhält die Polizei Rückendeckung für ihr Vorgehen – und neue Handhabe für den Aufmarsch am 19. Juli. Die Neonazi-Demo in Münster steht damit auch juristisch unter besonderer Beobachtung.

Neonazi-Demo in Münster: Auflagen bestätigt

Der Eilantrag der Partei „Die Heimat“ richtete sich gegen eine Auflage, die der Polizei erlaubt, das Auftreten in militärisch organisierter Form zu untersagen. Das Gericht wies den Antrag zurück. Nach Einschätzung der Richter war der Auftritt vom 5. Juli in seiner Form „objektiv geeignet, Militanz zu symbolisieren und Gewaltbereitschaft zu vermitteln“. Die Polizei hatte den damaligen Aufmarsch noch vor Beginn gestoppt und ein mögliches Verbot geprüft. Das Verwaltungsgericht stützt nun die Argumentation der Polizei, dass Versammlungen mit einschüchterndem Gesamtbild beschränkt oder unterbunden werden dürfen.

Fahnenverbot nicht pauschal – Polizei prüft Anzahl und Gleichartigkeit

Hinsichtlich der angekündigten Beschränkung der mitgeführten Fahnen gab das Gericht keine pauschale Regelung vor, machte aber deutlich: Wenn eine Vielzahl gleichartiger Fahnen mitgeführt werde, könne dies als symbolisches Machtdemonstrieren gewertet werden. Die eingesetzten Polizeikräfte sollen deshalb beim Aufmarsch am 19. Juli genau beobachten, wie viele und welche Arten von Flaggen gezeigt werden – und ob dadurch erneut ein einheitliches, einschüchterndes Gesamtbild entsteht.

Rechtsextreme planen neue Demo – juristische Angriffe auf Polizei angekündigt

Trotz der rechtlichen Niederlage mobilisiert die Partei „Die Heimat“ weiterhin zur Demonstration am Samstag. In eigenen Mitteilungen kündigte sie Strafanzeigen, Beschwerden und weitere Klagen gegen die Polizei Münster und die Versammlungsbehörde an. Im Zentrum steht dabei der Vorwurf einer angeblich rechtswidrigen Versammlungsstörung am 5. Juli. Die Polizei rechnet mit Gegenprotesten und bereitet sich auf einen umfangreichen Einsatz in der Innenstadt vor.

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