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Mehrfacher Ladendieb in Münster festgenommen: Untersuchungshaft angeordnet

Polizei Ahlen sucht flüchtige Täter nach Messerangriff
Symbolfoto

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Münster/AI. Am Dienstagnachmittag hat die Polizei Münster einen mehrfachen Ladendieb festgenommen. Der 39-jährige Mann wurde in einem Supermarkt in der Von-Steuben-Straße beim Diebstahl beobachtet und noch vor Ort gestellt. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft an. Der Fall zeigt, dass die Polizei in Münster konsequent gegen Wiederholungstäter im Bereich Ladendiebstahl vorgeht.

Festnahme in Supermarkt in Münster

Der Vorfall ereignete sich am Dienstag (19. August 2025) gegen 17:55 Uhr. Nach Angaben der Polizei Münster hatte der Beschuldigte bei seinem Einkauf mehrere Waren nicht bezahlt. Ein Ladendetektiv beobachtete das Verhalten des Mannes und sprach ihn direkt an. Der Verdächtige konnte daraufhin festgehalten und wenig später von alarmierten Beamten festgenommen werden.

Die Polizei brachte den 39-Jährigen ins Gewahrsam. Da er bereits mehrfach wegen Ladendiebstahls und weiterer Delikte polizeibekannt ist, stufte die Staatsanwaltschaft die Tat als schwerwiegend ein.

Mehrfacher Ladendieb in Münster bereits vorbestraft

Wie die Polizei Münster mitteilte, handelt es sich bei dem Täter um einen Iraner, der in der Vergangenheit schon mehrfach durch gleichartige Delikte aufgefallen ist. Wiederholte Ladendiebstähle, aber auch weitere Straftaten, sind in seiner Akte vermerkt. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher Untersuchungshaft, um weitere Straftaten zu verhindern und die Ermittlungen zu sichern.

Untersuchungshaft nach richterlicher Entscheidung

Bereits am Mittwoch (20. August 2025) wurde der Mann dem Amtsgericht Münster vorgeführt. Dort entschied ein Richter, dass gegen den 39-Jährigen Untersuchungshaft angeordnet wird. Die Ermittlungsbehörden wollen nun prüfen, inwieweit der Beschuldigte für weitere ungeklärte Fälle von Ladendiebstahl in der Stadt verantwortlich sein könnte.

Polizei Münster setzt auf konsequentes Vorgehen

Die Polizei Münster betonte, dass Ladendiebstähle nicht als Bagatelldelikte abgetan werden dürfen. Gerade bei Wiederholungstätern wie in diesem Fall werde konsequent eingeschritten. Ziel sei es, den Einzelhandel zu schützen und weitere Taten zu verhindern. Für die Ermittler ist klar: Konsequente Strafverfolgung soll auch eine abschreckende Wirkung haben.

Quelle: Polizei Münster (ots)

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