
Münster. In der Debatte um Straßenumbenennungen im Stadtbezirk Mitte hat CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Weber deutliche Kritik an den Grünen und deren Oberbürgermeisterkandidaten Tilman Fuchs geübt. Hintergrund ist das laufende Bürgerbegehren gegen die beschlossenen Umbenennungen mehrerer Straßennamen.
Weber forderte die Grünen sowie deren bisherige Koalitionspartner auf, das Bürgerbegehren zu akzeptieren. Es sei „merkwürdig“, so Weber, dass ausgerechnet die Grünen, die sich einst als basisdemokratische Partei gegründet hätten, heute „in moralischen Belehrungseifer“ verfielen. OB-Kandidat Tilman Fuchs halte laut Weber an einer Politik der Bevormundung fest und stelle die Initiatoren des Bürgerbegehrens in eine rechtsnationale Ecke. Das sei, wörtlich, „unwürdig und infam“. Zudem zitierte Weber den Historiker Götz Aly: Straßennamen lehrten, „unsere eigene Stadt zu verstehen“ und „Demut vor der Geschichte“.
Weber verwies außerdem auf Sachbeschädigungen im betroffenen Viertel und rief dazu auf, die Anliegen der Bürger ernst zu nehmen. Eine starre Haltung führe aus seiner Sicht zu weiterer Spaltung. Zugleich nannte er drei weitere Straßen, die politisch zur Diskussion stünden: die Manfred-von-Richthofen-Straße, die Andreas-Hofer-Straße und die Ostmarkstraße.
Die Stadt hat das Bürgerbegehren am 5. August 2025 entgegengenommen und prüft die Unterschriften. Über die Zulässigkeit entscheidet der Rat am 5. November 2025. Ist das Begehren zulässig und hält die Bezirksvertretung anschließend an ihren Beschlüssen fest, käme es zu einem Bürgerentscheid. Ein Datum dafür steht derzeit nicht fest.
Die Bezirksvertretung Mitte hat am 6. Mai 2025 die Umbenennung von fünf Straßen mehrheitlich beschlossen: Admiral-Spee-Straße, Admiral-Scheer-Straße, Skagerrakstraße, Otto-Weddigen-Straße (alle Mauritz-Mitte) sowie die Langemarckstraße (Rumphorst). Die Begründung verweist auf historische Bezüge und die Verantwortung, welche Straßennamen für das öffentliche Wertebild haben.
Befürworter der Umbenennungen – darunter Grüne, SPD und Volt – verweisen auf die historischen Belastungen der Namen und sehen in Umbenennungen ein legitimes Mittel kommunaler Erinnerungskultur.