
Münster/Greven. Am Freitag, dem 29. August 2025, konnte die Bundespolizei Münster gleich zwei Personen festnehmen, die sich ihrer mehrjährigen Haftstrafe bislang entzogen hatten. Die beiden Fälle zeigen deutlich, wie konsequent die Behörden bei der Fahndung nach untergetauchten Straftätern vorgehen.
Am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine 43-jährige deutsche Staatsbürgerin im Hauptbahnhof Münster. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vorlag.
Die Frau war bereits vor einem Jahr vom Amtsgericht Münster wegen unerlaubter Einfuhr sowie Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Anstatt die Haft anzutreten, war sie jedoch untergetaucht. Nun wurde sie festgenommen und noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Münster überstellt.
Ein weiterer Zugriff gelang der Bundespolizei am späten Abend desselben Tages am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Dort reiste ein 24-jähriger Deutscher aus Antalya ein. Auch er wurde per Haftbefehl gesucht – wegen schweren Raubes war er Anfang 2024 vom Landgericht Münster zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.
Der aus Vreden stammende Mann hatte sich der Haft durch Flucht ins Ausland entzogen. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland rechnete er offenbar bereits mit seiner Verhaftung. Die Beamten nahmen ihn direkt bei der Einreisekontrolle fest. Am folgenden Samstag wurde er ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Münster eingeliefert.