
Münster. Bereits im Sommer wurde Münster zweimal Schauplatz rechtsextremer Aufmärsche. Am 5. Juli 2025 marschierten rund 130 Personen aus dem Umfeld des „Freundeskreis Siegfried Borchardt“ durch die Stadt. Die Polizei stoppte den Zug zeitweise wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz NRW. Insbesondere die schwarz-weiß-roten Fahnen wurden als einschüchterndes Auftreten gewertet. Nach Reduzierung der Fahnenzahl durfte der Aufzug fortgesetzt werden.
Am 19. Juli 2025 folgte die nächste Neonazi-Demo mit rund 90 Teilnehmenden. Diesmal kontrollierte die Polizei im Vorfeld Auflagen, unter anderem zu Fahnen mit dem NRW-Landeswappen. Nachdem mehrere dieser Flaggen entfernt worden waren, konnte der Marsch ohne weitere Zwischenfälle stattfinden. Parallel dazu protestierten erneut Hunderte Gegendemonstrierende.
Nun steht der dritte Aufmarsch in Münster bevor. Die rechtsextreme Szene kündigt ihn für den 13. September 2025, 14 Uhr, Bahnhofsvorplatz an. Ursprünglich war eine Route in Richtung Polizeipräsidium vorgesehen. Die Versammlungsbehörde legte jedoch eine Alternative von rund drei Kilometern fest, die an der Ostseite des Bahnhofs beginnt und unter anderem am Verwaltungsgericht sowie an der Polizeiwache in der Innenstadt vorbeiführt.
Die Polizei Münster verweist auf ihre Neutralitätspflicht: Aufgabe sei es, die Durchführung von Versammlungen zu gewährleisten und zugleich rechtliche Auflagen durchzusetzen. Schon jetzt weist die Behörde auf mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Innenstadtbereich hin.
Ein zentraler Konfliktpunkt bleibt der Umgang mit Symbolen. Die Versammlungsbehörde hat „Plakate“ als fahnenähnliche Erzeugnisse eingestuft. Grundlage ist § 18 Versammlungsgesetz NRW, der ein Verbot von paramilitärischem Auftreten vorsieht. Neonazis kündigten bereits rechtliche Schritte dagegen an. Nach Angaben der Polizei liegt ein Antrag beim Verwaltungsgericht Münster vor, eine Entscheidung steht noch aus.
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Aus der Szene heißt es, man werde trotz der Auflagen wieder mit schwarz-weiß-roten Symbolen auftreten. Die Polizei hingegen betont, dass sie Auflagen strikt kontrollieren werde, um Verstöße konsequent zu ahnden.
Auch für den 13. September sind Gegendemonstrationen angekündigt. Bereits bei den vergangenen Aufmärschen stellten sich Hunderte Menschen den Neonazis entgegen. In Münster ist in den vergangenen Jahren eine breite Zivilgesellschaft sichtbar geworden, die rechtsextremen Kundgebungen nicht unwidersprochen lassen will.
Die kommenden Tage werden zeigen, ob das Verwaltungsgericht noch kurzfristig in die Auflagen eingreift. Sicher ist schon jetzt: Münster wird am 13. September erneut ein stark gesichertes und politisch umkämpftes Stadtbild erleben.