B 64-Ortsumgehung Warendorf: Planfeststellungsverfahren startet am 20. Oktober 2025

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Foto: Monika

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Warendorf/Münster. Der geplante Neubau der B 64-Ortsumgehung Warendorf kommt in eine entscheidende Phase. Wie die Bezirksregierung Münster mitteilt, startet am 20. Oktober 2025 das Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Damit beginnt die offizielle Beteiligung der Öffentlichkeit, die für den umstrittenen Ausbau seit Jahren gefordert und erwartet wurde.

Öffentliche Auslegung startet Mitte Oktober

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte bereits im Mai 2025 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die sogenannte Südumgehung Warendorf gestellt. Nach einer umfassenden Prüfung der Unterlagen gibt nun die Bezirksregierung Münster den Startschuss für die öffentliche Auslegung:
Vom 20. Oktober bis 19. November 2025 können Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen und Fachgutachten online einsehen – unter anderem auf der Website der Bezirksregierung Münster.

Innerhalb dieser Frist dürfen alle Interessierten Einwendungen und Stellungnahmen einreichen. Dafür steht der Zeitraum vom 20. Oktober bis einschließlich 19. Dezember 2025 offen. Wichtig: Einwände, die vor Beginn des Anhörungsverfahrens eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Bürgerbeteiligung: Kritik und Anregungen ausdrücklich erwünscht

Mit Beginn des Beteiligungsverfahrens erhalten Bürger:innen, Gemeinden, Naturschutzverbände und weitere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, ihre Sichtweise einzubringen. Viele Diskussionen über die Trassenführung, Umweltverträglichkeit und Verkehrsauswirkungen der B 64-Ortsumgehung Warendorf hatten bereits im Vorfeld stattgefunden – nun können diese offiziell in das Verfahren einfließen.

Im Anschluss an die Beteiligungsphase wird der Landesbetrieb Straßen.NRW zu den eingegangenen Einwänden Stellung nehmen. Wenn notwendig, sollen die Planunterlagen angepasst werden, bevor das Verfahren in die nächste Phase geht.

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Hintergrund: Jahrzehntelange Diskussion um die B 64n

Die geplante Ortsumgehung ist Teil eines größeren Ausbaus der B 64n, die Warendorf, Telgte und Beelen besser an die B 51 und die A 1 anbinden soll. Befürworter erwarten eine deutliche Entlastung des innerstädtischen Verkehrs und mehr Sicherheit an Kreuzungen und Zufahrten. Gegner kritisieren hingegen die Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen und den Flächenverbrauch.

In Warendorf und Umgebung wurde der Ausbau in den vergangenen Jahren immer wieder kontrovers diskutiert. Mehrere Bürgerinitiativen fordern alternative Lösungen, etwa eine Verkehrsentlastung durch Lärmschutz, Tempolimits oder optimierte Ampelschaltungen.

Offizielle Bekanntmachung ab dem 9. Oktober

Die offizielle Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren soll am 9. Oktober 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster veröffentlicht werden. Dort werden auch alle relevanten Unterlagen und Ansprechpartner genannt.

Damit beginnt eine entscheidende Phase für das Projekt, das für Warendorf und die gesamte Region Münsterland weitreichende Folgen haben dürfte – sowohl verkehrlich als auch ökologisch.

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