
Münster. Für einen Bewohnerparkausweis verlangt die Stadt Münster derzeit 260 Euro. Nur Bonn liegt mit 360 Euro pauschal darüber. In Aachen können die Gebühren je nach Fahrzeuggröße sogar höher ausfallen. Warum die Spanne zwischen den Städten so groß ist, hängt mit politischen Prioritäten und rechtlichen Spielräumen zusammen. Die Stadt Münster begründet die Höhe der Gebühr mit den tatsächlichen Kosten und dem wirtschaftlichen Wert des Parkraums. Damit zählt Münster zu den teuersten Städten in Nordrhein-Westfalen, wenn es um das Anwohnerparken geht.
Nach Angaben der Stadt Münster basiert die Berechnung der 260 Euro auf zwei Komponenten: den Verwaltungskosten und dem wirtschaftlichen Wert eines Parkplatzes im öffentlichen Raum. Die Regelung gilt seit dem 1. Februar 2024 und löste die bis dahin gültige Pauschale von 30,70 Euro ab. Die reinen Verwaltungskosten liegen bei etwa 17 Euro. Der größere Anteil entfällt auf den rechnerischen Gegenwert, den ein Stellplatz in der Innenstadt hat.
Zur Orientierung zieht die Stadt unter anderem die Preise für reguläre Parkscheine und Parkhäuser heran. Ein Tagesticket kostet außerhalb der Altstadt rund 19 Euro, ein Dauerstellplatz in Parkhäusern im Zentrum bis zu 1.440 Euro im Jahr. Dagegen sei die Gebühr von 260 Euro laut Verwaltung ein angemessener Mittelwert.
Der Parkausweis verschafft Anwohnerinnen und Anwohnern keinen festen Stellplatz, sondern erlaubt lediglich das Parken innerhalb der eigenen Zone. Ziel der Regelung ist es, den begrenzten Parkraum fairer zu verteilen und den öffentlichen Raum stärker zu bewirtschaften. Die Stadt betont, dass mit dem neuen Satz keine Abschreckung beabsichtigt sei, sondern eine gerechtere Kostenverteilung.
Im Vergleich mit anderen nordrhein-westfälischen Städten fällt auf, wie unterschiedlich die Kommunen ihre Gebühren gestalten. In Bonn zahlen Autofahrerinnen und Autofahrer seit Anfang 2024 360 Euro, ermäßigt 90 Euro mit dem sogenannten Bonn-Ausweis. In Aachen hängt der Preis seit dem 1. Mai 2025 von der Fahrzeuggröße ab. Berechnet wird Länge × Breite × 30 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 15 Euro. Für größere Fahrzeuge über zehn Quadratmeter Fläche ergibt sich so eine Jahresgebühr von rund 315 Euro, für kleinere Modelle liegt sie zwischen 200 und 250 Euro.
Köln hat im März 2025 ein gestaffeltes Modell eingeführt, das je nach Fahrzeuglänge zwischen 100 und 120 Euro jährlich vorsieht. Günstiger bleibt es in Städten wie Dortmund, Duisburg oder Wuppertal, die weiterhin rund 30 Euro verlangen. Diese Beträge stammen noch aus der Zeit der alten Bundesregelung. Auch in Düsseldorf liegt der Preis bei 25 Euro bei Online-Beantragung. Remscheid und Gütersloh haben dagegen bereits neue Sätze beschlossen und verlangen seit Mitte 2024 beziehungsweise seit Anfang 2025 180 beziehungsweise 153 Euro im Jahr.
Mit 260 Euro liegt Münster also im oberen Bereich, aber nicht allein. In ganz NRW zeigen sich große Unterschiede, weil jede Kommune seit der Aufhebung der bundesweiten Obergrenze von 30,70 Euro eigene Modelle festlegen darf. Viele Städte nutzen den neuen Handlungsspielraum noch nicht, andere wie Münster, Bonn oder Aachen setzen ihn konsequent um.
Bis 2020 galt bundesweit eine feste Obergrenze für Bewohnerparkausweise. Nach deren Abschaffung können Städte ihre Gebühren per eigener Satzung festlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2023 im sogenannten Freiburg-Urteil entschieden, dass Gebühren grundsätzlich am wirtschaftlichen Wert ausgerichtet sein dürfen, sofern sie formell korrekt beschlossen werden. Seitdem haben zahlreiche Städte ihre Regelungen überarbeitet, um rechtssicher zu sein.
Münster verabschiedete 2023 zunächst ein gestaffeltes Modell mit Sozialrabatt, änderte dieses jedoch nach dem Urteil und führte zum 1. Februar 2024 eine einheitliche Gebühr von 260 Euro ein. Laut Stadt soll die Einnahme nicht primär zur Haushaltsaufbesserung dienen, sondern der Parkraumbewirtschaftung und damit auch der Verkehrswende zugutekommen.
In den kommenden Jahren könnten weitere Städte nachziehen. Vor allem in Ballungsräumen mit hohem Parkdruck wird erwartet, dass Kommunen ihre Gebühren anheben, um die Nutzung des öffentlichen Raums realistischer zu bepreisen. In Münster gilt das aktuelle Modell zunächst unbegrenzt, eine erneute Anpassung ist laut Verwaltung derzeit nicht geplant.
Nach Angaben der Stadt Münster basiert die Berechnung der 260 Euro auf zwei Komponenten: den Verwaltungskosten und dem wirtschaftlichen Wert eines Parkplatzes im öffentlichen Raum. Die reinen Verwaltungskosten liegen bei etwa 17 Euro. Der größere Anteil entfällt auf den rechnerischen Gegenwert, den ein Stellplatz in der Innenstadt habe.
Zur Orientierung zieht die Stadt unter anderem die Preise für reguläre Parkscheine und Parkhäuser heran. Ein Tagesticket kostet außerhalb der Altstadt rund 19 Euro, ein Dauerstellplatz in Parkhäusern im Zentrum bis zu 1.440 Euro im Jahr. Dagegen sei die Gebühr von 260 Euro laut Verwaltung ein angemessener Mittelwert.
Der Parkausweis verschafft Anwohnerinnen und Anwohnern keinen festen Stellplatz, sondern erlaubt lediglich das Parken innerhalb der eigenen Zone. Ziel der Regelung ist es, den begrenzten Parkraum fairer zu verteilen und den öffentlichen Raum stärker zu bewirtschaften. Die Stadt betont, dass mit dem neuen Satz keine Abschreckung beabsichtigt sei, sondern eine gerechtere Kostenverteilung.
Im Vergleich mit anderen nordrhein-westfälischen Städten fällt auf, wie unterschiedlich die Kommunen ihre Gebühren gestalten. In Bonn zahlen Autofahrerinnen und Autofahrer 360 Euro im Jahr, ermäßigt 90 Euro mit dem sogenannten Bonn-Ausweis. Köln hat im Frühjahr 2025 ein gestaffeltes Modell eingeführt, das je nach Fahrzeuglänge zwischen 100 und 120 Euro jährlich vorsieht.
Deutlich günstiger bleibt es in Städten wie Dortmund, Duisburg oder Wuppertal, die weiterhin rund 30 Euro verlangen. Diese Beträge stammen noch aus der Zeit der alten Bundesregelung. Auch in Düsseldorf liegt der Preis bei 25 Euro bei Online-Beantragung. Remscheid und Gütersloh haben dagegen bereits neue Sätze beschlossen und verlangen 180 beziehungsweise 153 Euro im Jahr.
Mit 260 Euro liegt Münster also im oberen Bereich, aber nicht allein. In ganz NRW zeigen sich große Unterschiede, weil jede Kommune seit der Aufhebung der bundesweiten Obergrenze von 30,70 Euro eigene Modelle festlegen darf. Viele Städte nutzen den neuen Handlungsspielraum noch nicht, andere wie Münster und Bonn setzen ihn konsequent um.
Bis 2020 galt bundesweit eine feste Obergrenze für Bewohnerparkausweise. Nach deren Abschaffung können Städte ihre Gebühren per eigener Satzung festlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2023 im sogenannten Freiburg-Urteil entschieden, dass Gebühren grundsätzlich am wirtschaftlichen Wert ausgerichtet sein dürfen, sofern sie formell korrekt beschlossen werden. Seitdem haben zahlreiche Städte ihre Regelungen überarbeitet, um rechtssicher zu sein.
Münster verabschiedete 2023 zunächst ein gestaffeltes Modell mit Sozialrabatt, änderte dieses jedoch nach dem Urteil und führte eine einheitliche Gebühr von 260 Euro ein. Laut Stadt soll die Einnahme nicht primär zur Haushaltsaufbesserung dienen, sondern der Parkraumbewirtschaftung und damit auch der Verkehrswende zugutekommen.
In den kommenden Jahren könnten weitere Städte nachziehen. Vor allem in Ballungsräumen mit hohem Parkdruck wird erwartet, dass Kommunen ihre Gebühren anheben, um die Nutzung des öffentlichen Raums realistischer zu bepreisen. In Münster gilt das aktuelle Modell zunächst unbegrenzt, eine erneute Anpassung ist laut Verwaltung derzeit nicht geplant.