B64n in Warendorf: Planfeststellung startet in umstrittener Phase

Am Sonntag, den 28. September, müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer in Münster auf eine Einschränkung einstellen: Vollsperrung der Schifffahrter-Damm-Brücke.
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Warendortf/Münster. In Warendorf beginnt in dieser Woche die nächste Etappe für das Straßenbauprojekt B64n Warendorf. Die Bezirksregierung Münster hat die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren offengelegt, womit die entscheidende Phase der formellen Beteiligung startet. Bis zum 19. November können die Unterlagen eingesehen werden – unter anderem im Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bei der Bezirksregierung. Einwendungen und Stellungnahmen sind bis 19. Dezember 2025 möglich.

Damit rückt die geplante Umgehungsstraße B64 erneut in den Fokus der Region. Das Verfahren betrifft den Abschnitt zwischen Beelen und Warendorf und ist Teil der sogenannten „Ostmünsterland-Verbindung“, zu der auch der Ausbau der B51 bei Münster gehört. Während Befürworter auf eine Entlastung der Ortsdurchfahrten hoffen, sehen Gegner in dem Projekt eine Zerstörung wertvoller Landschaftsflächen und einen überdimensionierten Eingriff in die Umwelt.

Die Offenlegung fällt in die NRW-Herbstferien und die anschließende Vorweihnachtszeit – ein Zeitpunkt, der von mehreren Bürgerinitiativen scharf kritisiert wird.

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Offenlegung der Unterlagen bis Dezember – Bürgerinitiativen kritisieren Zeitpunkt

Der Zusammenschluss „G4“, bestehend aus vier Bürgerinitiativen aus Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz, hat den Beginn des Verfahrens als „unsinnig“ bezeichnet. Nach Ansicht der Gruppen sei der Start mitten in den Herbstferien und kurz vor Weihnachten ein falsches Signal. Durch die zeitliche Lage werde es vielen Betroffenen erschwert, sich angemessen mit den Unterlagen auseinanderzusetzen und fristgerecht Einwendungen zu formulieren.

Die Initiativen verweisen dabei auf den sogenannten „Weihnachtsfrieden“, der in der Verwaltungspraxis eigentlich sicherstellen soll, dass kurz vor den Feiertagen keine belastenden Maßnahmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern eingeleitet werden. Zwar ist dieser Grundsatz rechtlich nicht verbindlich, doch die Gruppen sehen darin einen symbolischen Verstoß gegen die Beteiligungskultur.

Kritik äußern die Gegner auch an der wiederholten Terminwahl. Schon beim vorangegangenen Verfahren für Herzebrock-Clarholz sei die Offenlegung über den Jahreswechsel gelegt worden. Die Initiativen sprechen daher von einem „System“, das Beteiligung zwar formell ermögliche, sie faktisch aber erschwere.

Nach Angaben der Bezirksregierung Münster sei die Offenlegung jedoch fristgerecht und gesetzeskonform gestartet worden. Bürgerinnen und Bürger könnten alle Planunterlagen sowohl online als auch vor Ort einsehen. Damit beginne der gesetzlich vorgesehene Zeitraum für Anregungen und Einwendungen.

Was hinter dem Begriff „Weihnachtsfrieden“ tatsächlich steckt

Der von den Bürgerinitiativen angeführte sogenannte „Weihnachtsfrieden“ ist kein rechtlich bindender Grundsatz. In Deutschland existiert keine gesetzliche Regelung, die Behörden verpflichtet, im Dezember keine Verfahren oder Entscheidungen durchzuführen. Vielmehr handelt es sich um eine Tradition innerhalb einzelner Verwaltungszweige, etwa bei Finanzämtern oder Vollstreckungsbehörden, die in dieser Zeit auf belastende Maßnahmen verzichten.

Für Planfeststellungsverfahren wie bei der B64n Warendorf gilt diese Praxis jedoch nicht. Hier sind die Abläufe durch das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Planfeststellungsverordnung klar geregelt. Solange die Fristen für Beteiligung und Einwendungen eingehalten werden, dürfen Unterlagen auch in der Vorweihnachtszeit offengelegt werden. Der Begriff „Weihnachtsfrieden“ wird in diesem Zusammenhang daher eher symbolisch oder moralisch verwendet – als Kritik an der Terminwahl, nicht als Hinweis auf einen Rechtsverstoß.

G4 fordert sofortigen Stopp und verweist auf fehlende Finanzierung

Inhaltlich richtet sich die Kritik der G4 auch gegen die politische Dimension des Projekts. Nach ihrer Einschätzung stehe das neue Planfeststellungsverfahren für Warendorf im Widerspruch zu Beschlüssen mehrerer Stadträte entlang der Trasse, die sich in den vergangenen Jahren mehrheitlich gegen die B64n ausgesprochen hatten. Besonders die Städte Münster, Telgte und Warendorf hätten in Resolutionen den Stopp der Planungen gefordert und stattdessen auf nachhaltige Verkehrskonzepte gesetzt.

Zudem verweisen die Initiativen auf den östlichen Abschnitt bei Herzebrock-Clarholz, für den derzeit keine gesicherte Bundesfinanzierung besteht. Dort läuft das Planfeststellungsverfahren seit Ende 2024, ohne dass Mittel für den Bau zur Verfügung stünden. Angesichts dieser Situation sehen die Gruppen keinen sachlichen Grund, das Verfahren für Warendorf überhaupt zu beginnen.

Auch das Warendorfer Jugendparlament und mehrere lokale Unternehmer hatten sich bereits kritisch zu den B64n-Plänen geäußert. Sie befürchten, dass die Straße nicht nur ökologische Schäden anrichtet, sondern auch bestehende Wirtschaftsstrukturen gefährdet.

Nach offiziellen Angaben bleibt die B64n dennoch Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und ist weiterhin als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Das bedeutet, dass der Bund die Maßnahme grundsätzlich als notwendig und wirtschaftlich bewertet. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfte es jedoch noch Jahre dauern – erst nach Abschluss der Planfeststellung und eventueller Klagen wäre ein Baubeginn möglich.

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