
Münster. Nach monatelangen Ermittlungen haben Polizei und Staatsanwaltschaft Münster sechs Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren festgenommen. Gegen alle wurde Untersuchungshaft angeordnet. Laut Mitteilung der Polizei sollen die Jugendlichen als Teil einer Gruppe für mehr als hundert Straftaten im gesamten Stadtgebiet verantwortlich sein. Die Ermittlungen wurden im Haus des Jugendrechts gebündelt und laufen gegen weitere Verdächtige noch weiter.
Die Beschuldigten sollen sich regelmäßig rund um den Hauptbahnhof getroffen und in wechselnder Zusammensetzung Straftaten begangen haben – darunter Körperverletzungen, Diebstähle und Einbrüche. Ihre Opfer wählten sie demnach zufällig aus. Besonders häufig kam es zu Diebstählen von E-Bikes, in einigen Fällen wurden auch Autos entwendet. Nach Angaben der Ermittler diente der Erlös teils der Finanzierung des Drogenkonsums, teils seien die Taten aus „Langeweile und Abenteuerlust“ begangen worden.
Die Polizei hatte die Jugendlichen bereits seit Längerem im Blick. Trotz Gefährderansprachen, Aufenthaltsverboten und Gesprächen mit Eltern zeigten die Maßnahmen keine Wirkung. Auch gemeinsame Termine mit Jugendhilfe und Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts führten laut Polizei nur kurzfristig zu Verhaltensänderungen. Erst nachdem sämtliche erzieherischen Ansätze gescheitert waren, beantragte die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Münster folgte dem Antrag, unter anderem wegen Wiederholungsgefahr.
Die Jugendlichen wurden inzwischen in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen untergebracht. Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt erklärte laut Mitteilung, dass Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten grundsätzlich nur in Ausnahmefällen angeordnet werde. Das Gesetz sehe vor, zunächst alle milderen Maßnahmen auszuschöpfen. Im vorliegenden Fall hätten die intensiven Bemühungen der beteiligten Behörden zwar nicht zum gewünschten Erfolg geführt, seien aber Voraussetzung gewesen, um Haftbefehle zu beantragen.
Die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder der Gruppe dauern an. Sollte es zu Anklagen kommen, werden die Jugendlichen nach Jugendstrafrecht behandelt. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund: Ziel ist es, erneute Straftaten zu verhindern. Möglich sind neben Verwarnungen und Sozialstunden auch Jugendarrest oder Jugendstrafe, je nach Schwere der Vorwürfe.
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