
Warendorf. Ein Strafverfahren wegen eines mutmaßlichen illegalen Autorennens auf der B64 in Warendorf ist eingestellt worden. Angeklagt waren drei Männer im Alter von 20, 35 und 38 Jahren aus Warendorf. Der Vorwurf bezog sich auf einen Vorfall am 12. Januar des vergangenen Jahres. Das Gericht beendete das Verfahren gegen die Zahlung von Geldauflagen.
Nach dem Anklagevorwurf soll es am 12. Januar des vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 64 in Warendorf zu einem illegalen Autorennen gekommen sein. In diesem Zusammenhang ereignete sich ein Verkehrsunfall in Höhe der Splieterstraße. Nach dem bekannten Stand gab es dabei keine Verletzten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Anklage gegen die drei Männer erhoben.
Zu Beginn der angesetzten Gerichtsverhandlung kam es zu Verzögerungen, da sowohl eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe als auch ein Dolmetscher verspätet eintrafen. Diese Zeit nutzten Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger zu einem Rechtsgespräch.
Im Ergebnis verzichteten die Beteiligten auf die Vernehmung der zahlreichen geladenen Zeuginnen und Zeugen, darunter auch Minderjährige. Hintergrund waren größere Unsicherheiten bei der Beweisführung.
Das Verfahren wurde schließlich gegen Geldauflagen eingestellt. Die drei Angeklagten müssen Beträge in Höhe von 1.500 Euro, 1.000 Euro und 600 Euro zahlen. Mit der Erfüllung dieser Auflagen ist das Strafverfahren beendet, ohne dass es zu einem Urteil gekommen ist.
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Illegale Autorennen sind im Kreis Warendorf kein Einzelfall. Nach Angaben der Kreispolizei wurden im vergangenen Jahr 18 entsprechende Delikte registriert. Als illegales Rennen gilt dabei nicht nur ein Wettbewerb zwischen mehreren Fahrzeugen, sondern unter bestimmten Umständen auch das besonders schnelle Fahren eines einzelnen Autos. Die Polizei verfolgt solche Verdachtsfälle konsequent und leitet regelmäßig Strafverfahren ein.
Der Gesetzgeber hat verbotene Kraftfahrzeugrennen im Jahr 2017 ausdrücklich unter Strafe gestellt. Ziel war es, gefährliche Fahrmanöver im öffentlichen Straßenverkehr einzudämmen. Je nach Tatvorwurf drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. In geeigneten Fällen können Gerichte Verfahren jedoch auch gegen Auflagen einstellen, wenn eine Verurteilung aufgrund der Beweislage nicht sicher erscheint.
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