
Münster. Der Pflichtumtausch alter Führerscheine sorgt in Münster für politische Kritik. Die CDU im Rat der Stadt bemängelt, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor Ablauf der gesetzlichen Frist keinen Termin bei der städtischen Kfz-Zulassungsstelle erhalten konnten. Für viele Führerscheine, die bis 2001 ausgestellt wurden, endete die Umtauschfrist am 19. Januar.
Nach Darstellung der CDU sei es Betroffenen trotz rechtzeitiger Bemühungen nicht möglich gewesen, einen Termin für den gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinumtausch zu buchen. Die Fraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung nicht ausreichend auf den vorhersehbaren Ansturm vorbereitet gewesen sei. Der Pflichtumtausch sei lange bekannt gewesen und habe sich nicht kurzfristig ergeben.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Münster sieht darin ein Versäumnis der Verwaltungsspitze. Nach Auffassung der Fraktion passe die Situation nicht zu dem Anspruch einer bürgernahen Verwaltung. Gerade weil der Führerscheinumtausch europaweit geregelt sei und alle alten Führerscheine nach und nach ersetzt werden müssten, hätte die Stadt frühzeitig reagieren müssen.
Ziel des Umtauschs ist ein einheitlicher und fälschungssicherer Führerschein innerhalb der Europäischen Union. In Münster habe es nach Angaben der CDU jedoch an der organisatorischen Umsetzung gemangelt.
Die CDU weist darauf hin, dass Autofahrerinnen und Autofahrer durch die fehlenden Termine in eine schwierige Lage geraten seien. Zwar gehe mit dem Fristablauf nicht der Verlust der Fahrerlaubnis einher, dennoch verfügten Betroffene seit dem 19. Januar formal über keinen gültigen Führerschein mehr. Damit könnten Bußgelder drohen, obwohl der Umtausch nicht aus eigenem Verschulden unterblieben sei.
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Auch bei Mietwagenverträgen könne es nach Angaben der CDU zu Problemen kommen. Kritisiert wird zudem, dass es nach Darstellung der Fraktion bislang keine wirksamen Maßnahmen gebe, um das Verfahren kurzfristig zu beschleunigen. Die CDU sieht hier Defizite bei der Digitalisierung der Verwaltung.
Zusätzliche Unklarheit bestehe aus Sicht der Fraktion bei den Angaben zur Terminvergabe. Während auf der städtischen Internetseite darauf hingewiesen werde, dass Termine maximal vier Wochen im Voraus vergeben würden, habe der zuständige Beigeordnete auf Nachfrage eine Vorlaufzeit von acht Wochen genannt. Für Betroffene sei damit nicht nachvollziehbar, welche Angaben zutreffen, da aktuell keine Termine verfügbar seien, wie die CDU mitteilt.
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