
Münster. Zum Ende des Monats März steht im Münsteraner Stadtteil Berg Fidel ein spürbarer Einschnitt bevor. Nach Informationen aus einem aktuellen RUMS-Newsletter wird die dortige Hausarztpraxis ihren Betrieb zum 31. März einstellen. Damit verliert Berg Fidel seine bislang einzige hausärztliche Anlaufstelle.
Für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils hätte das direkte Auswirkungen auf den Alltag. Hausärztliche Versorgung ist häufig wohnortnah organisiert, insbesondere für ältere Menschen, Familien mit Kindern oder Personen mit chronischen Erkrankungen. Mit der Schließung wären Arztbesuche künftig nur noch in anderen Stadtteilen möglich.
Ob die Praxis durch eine Nachfolge weitergeführt werden kann, ist offen. Die Ausgangslage ist schwierig, da Münster in der hausärztlichen Bedarfsplanung als sogenannter geschlossener Planungsbereich gilt. Nach Angaben der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe liegt der Versorgungsgrad im Mittelbereich Münster aktuell bei 115,4 Prozent.
Ab einem Versorgungsgrad von über 110 Prozent sprechen die Planungsrichtlinien von einer Überversorgung. Neue Kassensitze können in solchen Regionen nicht geschaffen werden. Eine Tätigkeit als Vertragsärztin oder Vertragsarzt ist dann nur möglich, wenn ein bestehender Sitz übernommen wird.
Fällt eine Praxis weg, kann der dazugehörige Kassensitz grundsätzlich ausgeschrieben werden. Die KVWL veröffentlicht solche Ausschreibungen monatlich mit festen Bewerbungsfristen. Auch für den Mittelbereich Münster laufen regelmäßig entsprechende Verfahren, allerdings ohne öffentliche Nennung einzelner Stadtteile oder Praxen.
Über die Vergabe entscheidet der zuständige Zulassungsausschuss. Das Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft sowie der gesetzlichen Krankenkassen zusammen und trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Grundlage ist die gesetzliche Bedarfsplanung nach § 103 SGB V.
Die Stadt Münster selbst hat bei der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung nur eingeschränkte Möglichkeiten. Zuständig für Zulassung, Nachbesetzung oder mögliche Ablehnungen ist rechtlich die KVWL. Kommunale Einflussnahme ist auf flankierende Maßnahmen beschränkt.
Vor diesem Hintergrund wird in Politik und Verwaltung geprüft, wie mögliche Versorgungslücken im Stadtteil zumindest abgemildert werden könnten. Dabei geht es nicht um Ersatz für eine Hausarztpraxis, sondern um ergänzende Angebote.
Als eine denkbare Option gilt der Aufbau eines sogenannten Gesundheitskiosks. Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt solche Einrichtungen als niedrigschwellige Angebote, insbesondere für Stadtteile mit besonderen sozialen Herausforderungen.
In Gesundheitskiosken beraten medizinische Fachkräfte zu gesundheitlichen Fragen, unterstützen bei der Orientierung im Gesundheitssystem und übernehmen eine Lotsenfunktion. Ärztliche Behandlung ersetzen diese Angebote jedoch nicht.
Ob es gelingt, den Kassensitz der Praxis in Berg Fidel rechtzeitig neu zu besetzen, ist derzeit unklar. Sollte keine Nachfolge zustande kommen, würde der Stadtteil dauerhaft ohne eigene hausärztliche Praxis auskommen müssen.
Wie sich die Situation weiterentwickelt, hängt maßgeblich von den laufenden Verfahren bei der KVWL ab.
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