
Münster. Ein 44-jähriger Mann aus Münster wurde am Landgericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er ist des mehrfachen sexuellen Missbrauchs der Tochter seiner Lebensgefährtin schuldig gesprochen worden. Dabei ereignete sich die Tat in insgesamt 30 Fällen und fand im Zimmer des Mädchens in der gemeinsamen Wohnung statt.
Zwischen Anfang 2022 und dem Zeitpunkt der Anklage wurde das Mädchen von dem Angeklagten schwer sexuell missbraucht. Dabei wurden die Taten über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder begangen. Der Mann gestand die Vergehen. Das Mädchen musste daher nicht aussagen, um den Sachverhalt zu belegen.
Das Gericht erachtete die Handlungen des Angeklagten als besonders schwerwiegend. In seiner Verurteilung wurden die wiederholte Misshandlung und der Vertrauensbruch gegenüber einem Kind besonders hervorgehoben. Der Täter wurde deshalb zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Obwohl das Urteil zunächst gefallen ist, hat der 44-Jährige Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bedeutet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine erneute Prüfung des Falls durch ein höheres Gericht erfolgen könnte. Dennoch bleibt das Urteil in seiner aktuellen Form vorerst bestehen.
Neben der Haftstrafe wurde der Mann dazu verurteilt, dem heute 14-jährigen Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu zahlen. Diese Entschädigung soll dem Mädchen helfen, den psychischen und physischen Schaden, den sie durch die wiederholten Misshandlungen erlitten hat, zu lindern. Das Schmerzensgeld ist ein weiterer Schritt in der rechtlichen Aufarbeitung der Tat.