Die Affäre um die Spitzenbesetzung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts sorgt für Aufsehen. Die Beurteilung der erfolgreichen Kandidatin für das Amt wurde aufgehoben, was das Rennen um die Spitze des Oberverwaltungsgerichts in Münster wieder offen lässt. Ein möglicher Formfehler in der Auswahl des Kandidaten hat dazu geführt, dass die Besetzung erneut überprüft wird.
Im Auswahlverfahren für das Spitzenamt des Oberverwaltungsgerichts Münster scheint ein Formfehler vorzuliegen. Die Bestnote in der Beurteilung der Kandidatin wurde laut Gutachten ausschließlich durch die Staatssekretärin vergeben. Diese war jedoch erst seit zwei Monaten die Vorgesetzte der Kandidatin, was den geltenden Richtlinien widerspricht. Ein formaler Fehler könnte somit den gesamten Besetzungsprozess beeinträchtigen und ist der Grund für die derzeitige Aufhebung der Beurteilung.
Ein Mitbewerber für das Amt des OVG-Präsidenten hat gegen die Ernennung der Kandidatin Klage eingereicht. Diese rechtliche Auseinandersetzung hat den Fokus auf mögliche Fehler im Beurteilungsverfahren gelenkt. Die Kritik zielt vor allem darauf ab, dass die Bewertung durch die Staatssekretärin allein und ohne die Einbeziehung des vorherigen Vorgesetzten erfolgte. Der Vorgänger der Staatssekretärin, der die Kandidatin über zwei Jahre hinweg geführt hatte, wurde nach eigenen Angaben nicht zu ihrer Qualifikation befragt. Dieser Umstand wird nun als bedeutendes Versäumnis im Auswahlprozess betrachtet.
Ein Gutachten hat die Art und Weise, wie die Bestnoten-Bewertung der Kandidatin zustande kam, kritisiert. Dass die Beurteilung allein durch die Staatssekretärin erfolgte, ohne Rücksprache mit ihrem Vorgänger, wirft Fragen zur Objektivität der Bewertung auf. Laut den Richtlinien sollten in solchen Fällen erfahrene Vorgesetzte einbezogen werden, um eine faire und umfassende Bewertung zu gewährleisten. Diese Kritikpunkte stellen das bisherige Auswahlverfahren infrage und machen eine erneute Prüfung der Qualifikationen notwendig.