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Besorgnis über den Anstieg rechtsextremer Straftaten in NRW

Hasskriminalität in NRW. Frau wehrt sich gegen Angreifer mit erhobener Hand.
Nadine Shaabana

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Eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 offenbart alarmierende Zahlen, die auf einen deutlichen Anstieg bestimmter politisch motivierter Verbrechen hinweisen.

Was ist Hasskriminalität?

Hasskriminalität umfasst Straftaten, die gegen eine Person oder eine Sache allein oder vorwiegend wegen gruppenbedingter Merkmale dieser Person oder des Inhabers der Sache gerichtet sind. Dazu gehören politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, rassistische Gründe, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, äußeres Erscheinungsbild oder gesellschaftlicher Status. Diese Straftaten sind sowohl von der Motivation des Täters als auch von der Perspektive des Opfers geprägt. Entscheidend ist, dass der Tat eine über die persönliche Schädigung hinausgehende Motivation zugrunde liegt, die bestimmte Merkmale des Opfers anvisiert und eine gesellschaftliche Wirkung erzielen soll.

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Deutlicher Anstieg der Hasskriminalität

Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der politisch rechts motivierten Hasskriminalität. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1432 Delikte registriert, was einen Zuwachs von knapp elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Diese Entwicklung verdeutlicht die zunehmende Bedrohung, die von rechtsextremer Ideologie ausgeht.

Rückgang der Straftaten gegen den Staat

Im Gegensatz dazu ist ein Rückgang der Straftaten gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbolik zu verzeichnen. Die Zahl dieser Delikte sank von 749 im Jahr 2022 auf 499 im Jahr 2023. Dies deutet darauf hin, dass die direkte Gewalt gegen staatliche Institutionen abgenommen hat, während die Hasskriminalität insgesamt zunimmt.

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Häufigste Tatorte

Die meisten rechtsextremen Straftaten in NRW ereigneten sich in Düsseldorf (276), der Städteregion Aachen (187), Köln (154), Dortmund (150), Essen (148), Bochum (121), Wuppertal (104), Bielefeld (93) und Bonn (71). Diese Verteilung zeigt, dass rechtsextreme Aktivitäten besonders in Großstädten und Ballungsräumen verbreitet sind.

Dramatischer Anstieg antisemitischer Straftaten

Ein weiterer besorgniserregender Trend ist der dramatische Anstieg antisemitischer Straftaten. Diese nahmen um 65 Prozent zu, von 331 Fällen im Jahr 2022 auf 547 Fälle im Jahr 2023. Der Anstieg wird teilweise auf den Hamas-Anschlag und die anschließende Militäroperation Israels zurückgeführt. Rund 50 Prozent dieser Straftaten sind rechtsextrem motiviert, 20 Prozent basieren auf ausländischer Ideologie und weitere 20 Prozent auf religiöser Ideologie. Insgesamt wurden 13 antisemitische Gewalttaten registriert, was 2,4 Prozent der Gesamtzahl entspricht.

Zunahme islamfeindlicher Straftaten

Auch islamfeindliche Straftaten haben sich mehr als verdoppelt, von 133 im Jahr 2022 auf 269 im Jahr 2023. Knapp 80 Prozent dieser Delikte sind rechtsextrem motiviert, und es wurden 11 Gewalttaten registriert, was etwa 4 Prozent der Fälle ausmacht.

Steigerung flüchtlingsfeindlicher Straftaten

Flüchtlingsfeindliche Straftaten stiegen ebenfalls signifikant an, von 140 Fällen im Jahr 2022 auf 258 Fälle im Jahr 2023, was einem Anstieg von rund 84 Prozent entspricht. Etwa 90 Prozent dieser Straftaten sind rechtsextrem motiviert, und 6 Prozent davon sind Gewalttaten.

Rechtliche Vorkehrungen gegen Hasskriminalität

Das Strafrecht bietet ausreichende Grundlagen zur Verfolgung von Hasskriminalität. Die Gesetzesinitiative zur Einführung des heutigen § 46 Abs. 2 StGB legt fest, dass bei der Strafzumessung ausdrücklich „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ zu beachten sind. Die Länder sind für die Organisation und Verwaltung der Polizeibehörden zuständig und müssen Regeln zur effektiven Umsetzung der strafrechtlichen Bundesgesetze durch ihre Behörden schaffen.

Handlungspotenziale in der Verwaltungspraxis

Wesentliche Erfolgsfaktoren zur Bekämpfung von Hasskriminalität liegen in der Anwendung und Verwaltungspraxis. Die Verfolgung von Hasskriminalität kann durch stärkere Beobachtung und höhere Gewichtung in der Anwendung von Strafgesetzgebung und Strafprozessordnung verbessert werden. Eine klare und einheitliche Einordnung als Hasskriminalität ist innerhalb des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes über politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) jedoch noch nicht ausreichend gewährleistet. Weitere Maßnahmen, wie die Einrichtung spezieller polizeilicher Ansprechpartner für homophobe Gewalttaten, unterscheiden sich bundesweit stark und sind nicht einheitlich gewährleistet.

Fazit

Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 zeichnen ein besorgniserregendes Bild der Sicherheitslage in NRW. Der deutliche Anstieg rechtsextremer Straftaten, insbesondere der Hasskriminalität, erfordert dringende Maßnahmen und eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Ursachen dieser Entwicklungen. Die Grünen im Düsseldorfer Landtag fordern daher verstärkte Präventions- und Aufklärungsarbeit sowie ein entschlossenes Vorgehen gegen rechtsextreme Netzwerke und Ideologien. Der Schutz vor Hasskriminalität ist im Grundgesetz verankert und muss durch effektive und konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze gewährleistet werden.