Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erfordert besondere Aufmerksamkeit für die Briefwahl. In Münster stehen den Wahlberechtigten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist in Münster ab dem 13. Januar 2025 online möglich. Dazu wird ein Online-Service bereitgestellt, der bis zum 18. Februar 2025 um 8 Uhr genutzt werden kann.
Alternativ können die Unterlagen formlos per E-Mail, Brief oder Fax beim Wahlamt Münster beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 21. Januar 2025 versendet. Es ist jedoch nicht erforderlich, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten, um die Briefwahl zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Ab dem 5. Februar 2025 öffnet das Wahlbüro im Stadthaussaal des Stadthauses 1 (Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) in Münster. Dort können Wahlberechtigte ihre Stimme direkt vor Ort im sogenannten Direkt-Briefwahl-Verfahren abgeben. Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind:
Am Freitag, den 21. Februar 2025, schließt das Wahlbüro bereits um 15:00 Uhr. Am Samstag vor der Wahl, dem 22. Februar 2025, bleibt es aus rechtlichen Gründen geschlossen.
Die reguläre Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Es ist jedoch wichtig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Daher wird empfohlen, den Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken oder alternativ kann der Wahlbrief persönlich beim Wahlamt Münster abgegeben werden.
Alle relevanten Details zur Bundestagswahl in Münster, einschließlich der Beantragung der Briefwahl und der Öffnungszeiten der Wahllokale, sind auf der offiziellen Website der Stadt Münster verfügbar.