Provinzial Logo
Consident.de

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft nach Mord auf dem Send

Am Landgericht Münster wird derzeit ein Prozess gegen zwei Männer verhandelt, denen eine Serie von Einbruchsdiebstählen vorgeworfen wird. Alles zum Prozess nach dem Mord an der Grevener Straße: Brutale Tat, Verfahren und die Aussagen der Angeklagten im Überblick. Acht Großstädte in NRW klagen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024. Erfahren Sie mehr über die Kritikpunkte und das Verfahren. Der Mord an Besar Nimani wird vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt. Die Täter feuerten 16 Schüsse ab, ein Verdächtiger ist noch flüchtig.
Foto: Kelly Sikkema

Teilen:

Der Bundesgerichtshof bestätigte die lebenslange Haftstrafe für den Täter, der während des Send in Münster einen Mann mit einem Messer ermordete. Die Tat ereignete sich im Umfeld des Fahrgeschäfts „Shake and Roll“ nach einem Streit. Das Landgericht Münster verurteilte den Täter bereits im September 2023 wegen Mordes. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde abgelehnt.

Der Tatverlauf: Mord auf dem Send in Münster

Der Mord auf dem Send in Münster schockierte die Öffentlichkeit. Der Täter stach nach einem Streit einem 31-jährigen Familienvater ein Messer ins Herz. Das Opfer verstarb noch am Tatort. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe des beliebten Fahrgeschäfts „Shake and Roll“. Augenzeugen beschrieben den Täter als extrem aggressiv, er wirkte „wie im Rausch“. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angriff gezielt und mit voller Absicht ausgeführt wurde.

Gericht bestätigt Urteil: Lebenslange Haft für den Täter

Das Landgericht Münster sah den Tatbestand des Mordes als eindeutig erfüllt an und lehnte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags ab. Der Angeklagte zeigte während des Prozesses keine erkennbare Reue. In seinen letzten Worten bat er um Entschuldigung und betonte, dass er den Tod des Opfers nicht gewollt habe. Dennoch blieb das Gericht bei seiner Einschätzung, dass der Angriff vorsätzlich und tödlich war.

Revision abgelehnt: Bundesgerichtshof stützt Urteil

Die Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein und versuchte, durch Anträge zur Schuldfähigkeit und ein Gutachten zur Tatwaffe die Mordabsicht zu widerlegen. Der Bundesgerichtshof wies diese Versuche jedoch zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Münster. Die lebenslange Haftstrafe für den Täter bleibt somit bestehen.

Prozess zog sich aufgrund von Verteidigungsanträgen in die Länge

Der Prozess vor dem Landgericht Münster dauerte länger als erwartet, da die Verteidigung mehrere Anträge stellte, die die Verhandlung verzögerten. Trotz der Versuche, die Schuld des Täters zu mindern, blieben sowohl das Landgericht als auch der Bundesgerichtshof bei ihrer Entscheidung, den Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen.