Der Bundesgerichtshof bestätigte die lebenslange Haftstrafe für den Täter, der während des Send in Münster einen Mann mit einem Messer ermordete. Die Tat ereignete sich im Umfeld des Fahrgeschäfts „Shake and Roll“ nach einem Streit. Das Landgericht Münster verurteilte den Täter bereits im September 2023 wegen Mordes. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde abgelehnt.
Der Mord auf dem Send in Münster schockierte die Öffentlichkeit. Der Täter stach nach einem Streit einem 31-jährigen Familienvater ein Messer ins Herz. Das Opfer verstarb noch am Tatort. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe des beliebten Fahrgeschäfts „Shake and Roll“. Augenzeugen beschrieben den Täter als extrem aggressiv, er wirkte „wie im Rausch“. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angriff gezielt und mit voller Absicht ausgeführt wurde.
Das Landgericht Münster sah den Tatbestand des Mordes als eindeutig erfüllt an und lehnte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags ab. Der Angeklagte zeigte während des Prozesses keine erkennbare Reue. In seinen letzten Worten bat er um Entschuldigung und betonte, dass er den Tod des Opfers nicht gewollt habe. Dennoch blieb das Gericht bei seiner Einschätzung, dass der Angriff vorsätzlich und tödlich war.
Die Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein und versuchte, durch Anträge zur Schuldfähigkeit und ein Gutachten zur Tatwaffe die Mordabsicht zu widerlegen. Der Bundesgerichtshof wies diese Versuche jedoch zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Münster. Die lebenslange Haftstrafe für den Täter bleibt somit bestehen.
Der Prozess vor dem Landgericht Münster dauerte länger als erwartet, da die Verteidigung mehrere Anträge stellte, die die Verhandlung verzögerten. Trotz der Versuche, die Schuld des Täters zu mindern, blieben sowohl das Landgericht als auch der Bundesgerichtshof bei ihrer Entscheidung, den Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen.