
Die CDU-Ratsfraktion in Münster hat scharfe Kritik an der Entscheidung der linken Rathausmehrheit geübt, den CDU-Eilantrag zur nächtlichen Beleuchtung der Kanalpromenade nicht zur Abstimmung zuzulassen. Der Vorstoß zielte darauf ab, die sogenannte adaptive Beleuchtung zwischen 0 und 5 Uhr auch künftig ganzjährig aktiv zu halten – besonders mit Blick auf die bevorstehende dunkle Jahreszeit.
Die adaptive Lichttechnik entlang der Kanalpromenade wurde 2023 mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet. Sie gilt als Musterbeispiel moderner, nachhaltiger und naturverträglicher Radinfrastruktur. Die Beleuchtung wird über Bewegungsmelder gesteuert: Sobald Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind, schaltet sich das Licht automatisch ein und nach Passieren wieder aus.
Die CDU hatte das Projekt 2017 mit einem Antrag im Rat angestoßen. Insgesamt flossen rund vier Millionen Euro in die Umsetzung – die Hälfte davon kam aus Bundesfördermitteln. 326 moderne Leuchten wurden entlang des Kanals installiert. Aus Sicht der CDU ist die Abschaltung zwischen Mitternacht und 5 Uhr ein Rückschritt für die Verkehrswende.
„Erst zustimmen, dann Geld ausgeben, dann anschalten – und schließlich abschalten. Das passt nicht zusammen“, erklärte CDU-Fraktionschef Stefan Weber. Seiner Ansicht nach treffe die Maßnahme genau diejenigen, die sich klimafreundlich fortbewegen. Gerade vor Beginn der dunklen Jahreszeit sei es unverantwortlich, an dieser Stelle zu sparen, so Weber weiter.
Der CDU-Eilantrag wurde in der Ratssitzung am Mittwochabend (3. September 2025) nicht zur Abstimmung zugelassen. Die Mehrheit aus Grünen, SPD und Volt verweigerte die sofortige Beschlussfassung. Eine inhaltliche Debatte wurde damit vertagt – der neue Stadtrat soll nach der Kommunalwahl am 14. September über das Thema entscheiden.
Besonders brisant: SPD-Oberbürgermeisterkandidat Stephan Brinktrine hatte im Wahlkampf mehrfach „mehr Licht für Münster“ gefordert. Jetzt stimmte auch die SPD-Fraktion gegen den CDU-Antrag – was CDU-Chef Weber öffentlich kritisierte.
Nach aktueller Beschlusslage ist die adaptive Beleuchtung im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) in den Nachtstunden vollständig aktiv. In den Sommermonaten (1. April bis 30. September) ist sie dagegen nur von 5:30 Uhr bis Sonnenaufgang in Betrieb. Für den Abschnitt der Rieselfelder gilt eine Sonderregelung: Dort bleibt das Licht zwischen 0 und 5 Uhr ganzjährig aus, um die Tierwelt – insbesondere Fledermäuse – zu schützen.
Die CDU hatte gefordert, die gesamte Strecke zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zu beleuchten. Die Ausnahme für die Rieselfelder wollte sie beibehalten.
Die adaptive Beleuchtung der Kanalpromenade bleibt damit ein Thema für die kommende Wahlperiode. Während die CDU auf Sicherheit und Alltagsnutzen für Radfahrende pocht, argumentiert die Verwaltung mit Energieeffizienz und Artenschutz. Eine politische Lösung ist nicht in Sicht – sie wird nun Aufgabe des neuen Rates.