
Münster. Die Bundespolizei hat am Mittwoch am Hauptbahnhof Münster gleich Festnahmen durchgeführt. Innerhalb weniger Stunden wurden ein offener Haftbefehl vollstreckt, eine unerlaubte Wiedereinreise festgestellt und ein Schwarzfahrer mit aufgehobenem Aufenthaltsrecht gestoppt. Die Maßnahmen betrafen unter anderem den Hauptbahnhof und das nähere Umfeld der Bundespolizeiwache. Im Mittelpunkt aller Fälle standen ein Haftbefehl und der Verlust der Freizügigkeit – zwei rechtliche Grundlagen, die immer wieder zu Festnahmen in grenznahen oder stark frequentierten Bahnhöfen führen.
Kurz nach Mitternacht meldeten Passanten eine hilflose Person am Hauptbahnhof Münster. Bundespolizisten trafen dort auf einen 40-jährigen deutschen Staatsbürger aus Freudenberg, der stark alkoholisiert war. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam heraus: Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Bereits 2023 war er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vom Amtsgericht Siegen verurteilt worden. Die Geldstrafe belief sich auf insgesamt 1800 Euro. Da der Mann nur einen Teilbetrag beglich, erließ das Gericht vergangene Woche einen Haftbefehl. Die noch offenen 1410 Euro konnte der Mann auch vor Ort nicht zahlen – daher wurde er zur Verbüßung der 94-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Wenige Stunden später kontrollierten Einsatzkräfte einen 33-jährigen Bulgaren im ICE von Osnabrück nach Münster. Der Mann war ohne gültigen Fahrschein unterwegs. Im Zuge der Identitätsfeststellung stellte sich heraus: Ihm war bereits 2024 die EU-Freizügigkeit entzogen worden. Grund war ein wiederholter Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Trotz Abschiebung kehrte er illegal zurück. Die Bundespolizei nahm ihn vorläufig fest und übergab ihn zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Münster. Weitere Schritte zur Rückführung werden geprüft.
Auch ein 49-jähriger Mann aus Rumänien fiel der Polizei am selben Abend in der Nähe der Bundespolizeiwache auf. Die Beamten trafen ihn in einem Hinterhof an und überprüften seine Identität. Dabei stellte sich heraus: Auch ihm war das Recht auf EU-Freizügigkeit aberkannt worden. Trotz mehrfacher Abschiebungen war er immer wieder unerlaubt eingereist. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und übergab ihn – wie in vergleichbaren Fällen – an das Polizeipräsidium Münster. Gegen ihn wird wegen illegaler Wiedereinreise und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ermittelt.
Ein Haftbefehl wird dann erlassen, wenn eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt wird und die Justiz eine Ersatzfreiheitsstrafe durchsetzen will. Der Verlust der Freizügigkeit betrifft EU-Bürger, wenn sie schwerwiegend oder wiederholt gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Ihnen kann dann das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen werden. Eine Rückkehr ins Bundesgebiet ist in solchen Fällen nur unter strengen Auflagen oder nach Ablauf einer Sperrfrist erlaubt. Wer sich dennoch in Deutschland aufhält, macht sich strafbar.