
Münster. Im Kommunalwahlkampf 2025 fällt in Münster ein Detail besonders ins Auge: Auf vielen Plakaten der Grünen steht nicht mehr der volle Parteiname „Bündnis 90/Die Grünen“. Stattdessen dominieren das bekannte Sonnenblumen-Symbol und kurze Wahlslogans. Damit setzt die Partei stärker auf visuelle Wiedererkennung als auf Schriftzüge.
Die Grünen haben ihr Erscheinungsbild bereits vor einigen Jahren bundesweit vereinheitlicht. Seit 2023 steht die Sonnenblume im Mittelpunkt aller Wahlkampagnen – nicht nur zur Kommunalwahl, sondern auch schon bei der Europawahl 2024 und der Bundestagswahl 2025. In Münster wurde dieses Design konsequent übernommen: Statt langer Namen gibt es klare Farben, ein Symbol und kurze Aufforderungen wie „Am 14.09. Grün wählen“.
Die Idee dahinter: Symbole lassen sich schneller erfassen als Schrift. Im hektischen Straßenverkehr oder beim Vorbeigehen bleibt für Wählerinnen und Wähler nur ein kurzer Blick auf ein Plakat. Einprägsame Bildsprache funktioniert in dieser Situation oft besser als lange Parteinamen.
Auch andere Parteien verzichten in ihren Kampagnen auf den ausgeschriebenen Namen. Die CDU nutzt fast ausschließlich ihr Kürzel, die SPD setzt auf die rote Kachel mit den drei Buchstaben, und die FDP kombiniert ihre Abkürzung mit auffälligen Farbflächen. Alle drei Parteien haben damit einfache und einprägsame Marken geschaffen, die sofort erkannt werden.
Im Unterschied dazu gehen die Grünen häufig einen Schritt weiter: Sie verzichten nicht nur auf die Langform, sondern auch auf ein Kürzel. Stattdessen steht die Sonnenblume im Mittelpunkt – ein Symbol, das seit Jahrzehnten mit der Partei verbunden ist und sich tief im kollektiven Gedächtnis eingeprägt hat.
Rechtlich spricht nichts gegen diese Strategie. Weder das Parteiengesetz noch das Kommunalwahlgesetz NRW schreiben vor, dass ein ausgeschriebener Parteiname auf jedem Plakat stehen muss. Wichtig ist allein, dass Wahlwerbung einer Partei eindeutig zugeordnet werden kann.
Da die Sonnenblume ein Alleinstellungsmerkmal der Grünen ist und zusätzlich Wahlslogans wie „Grün wählen“ abgedruckt sind, besteht aus juristischer Sicht kein Zweifel an der Zuordnung. Anders wäre es nur dann, wenn Plakate absichtlich irreführend gestaltet wären – etwa indem sie den Anschein erwecken, von einer anderen Partei zu stammen.
Die Entscheidung der Grünen ist damit weniger eine Rechts- als eine Kommunikationsfrage. Während die ausgeschriebene Langform „Bündnis 90/Die Grünen“ an die Parteigeschichte erinnert, verkörpert die Sonnenblume eine reduzierte Bildsprache. Ziel ist es, in einer visuell überladenen Umgebung schnell Aufmerksamkeit zu erlangen und eine klare Identifikation zu ermöglichen.
Ob diese Strategie bei den Wählerinnen und Wählern besser verfängt als klassische Plakatgestaltung mit ausgeschriebenem Namen, wird sich am Wahltag zeigen. Fest steht jedoch: Die Grünen folgen damit einer allgemeinen Entwicklung im Wahlkampf, in der Symbole und Kürzel immer stärker die Rolle der langen Parteinamen übernehmen.