
An der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen kommt seit Kurzem eine besondere Kontrollform zum Einsatz: die Hubschraubersprungfahndung an der Grenze. Diese Methode ergänzt die bestehenden stationären Kontrollstellen und wird genutzt, um die Überwachung im grenznahen Raum flexibler und flächendeckender zu gestalten. Durch das spontane Absetzen von Einsatzkräften per Hubschrauber soll insbesondere auf wechselnde Migrationsrouten sowie auf potenzielle grenzüberschreitende Aktivitäten reagiert werden. Der Einsatz erfolgte erstmals an einem Samstagnachmittag in der Region Bad Bentheim. Die genaue Tagesangabe wurde nicht veröffentlicht.
Die Hubschraubersprungfahndung basiert auf dem Prinzip der Unvorhersehbarkeit. Einsatzkräfte der Bundespolizei werden mit Hilfe eines großen Transporthubschraubers der Bundespolizeifliegerstaffel Gifhorn an variierenden Orten entlang der etwa 180 Kilometer langen deutsch-niederländischen Grenze abgesetzt. Dies ermöglicht kurzfristige Kontrollen an verschiedenen Übergängen, unabhängig davon, ob es sich um stark frequentierte Hauptverkehrswege oder kleinere Übergänge handelt. Die Methode wird insbesondere als Ergänzung zu den seit dem 16. September 2024 bestehenden stationären Grenzkontrollen eingesetzt, die bereits auf zwei Autobahnen und einer Bundesstraße durchgeführt werden.
Die mobilen Kontrollen durch die Hubschraubersprungfahndung ergänzen die festen Kontrollstellen in Bad Bentheim, Meppen und Bunde. Im Rahmen der Maßnahme kommt ein groß dimensionierter Transporthubschrauber zum Einsatz, der mehrere Einsatzkräfte gleichzeitig befördern kann. Die eingesetzten Polizeikräfte sind auf schnelle Ortswechsel und kurzfristige Lageeinschätzungen vorbereitet. Durch die Möglichkeit, auch abgelegene oder wenig genutzte Grenzabschnitte kurzfristig zu erreichen, erweitert sich das Einsatzspektrum deutlich.
Mit der Einführung der Hubschraubersprungfahndung verfolgt die Bundespolizei mehrere Ziele. Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung von illegaler Migration, die Eindämmung grenzüberschreitender Kriminalität sowie die Unterstützung bestehender Maßnahmen zur Terrorismusprävention. Diese Aufgabenfelder gehören bereits zu den Kernkompetenzen der Grenzüberwachung. Die neue Kontrollform ist Teil eines breiter angelegten Konzepts zur temporären Verstärkung der Grenzsicherung.
Auch in Zukunft sollen vergleichbare Maßnahmen durchgeführt werden. Die Hubschraubersprungfahndung an der Grenze ist nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den stationären Kontrollpunkten gedacht. Sie ermöglicht kurzfristige Reaktionen auf aktuelle Entwicklungen und wird in Abstimmung mit anderen Behörden geplant. Eine regelmäßige Durchführung derartiger Einsätze ist vorgesehen, konkrete Zeiträume oder Orte werden vorab jedoch nicht bekannt gegeben. Damit bleibt die operative Ausgestaltung flexibel.