
Münster. Am 30. September 2025 hat das Landgericht Münster einen 33 Jahre alten Mann aus Münster zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt, die Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie den Besitz zahlreicher kinderpornografischer Darstellungen.
Der erste Tatkomplex betraf ein elfjähriges Mädchen aus Österreich, mit dem der Angeklagte im August 2022 über die Plattform TikTok in Kontakt kam. Das Kind hatte dort angegeben, 13 Jahre alt zu sein. Der Mann forderte das Mädchen zu sexuellen Handlungen auf. Ob sie seinen Aufforderungen tatsächlich nachkam, ließ sich im Prozess jedoch nicht beweisen. Die Ermittlungen wurden durch eine Anzeige der Mutter des Kindes ausgelöst. Die Polizei konnte den Münsteraner anschließend über seinen Benutzernamen identifizieren.
Im zweiten Fall, datiert auf Februar 2023, nutzte der Mann eine internationale Bezahlplattform. Dort stand er in Kontakt mit einer Frau aus Vietnam, die auf seinen ausdrücklichen Wunsch ein minderjähriges Mädchen missbrauchte. Der Angeklagte verfolgte den Übergriff per Videotelefonie und dokumentierte diesen zusätzlich mit einer Handykamera. Die Beweise lagen dem Gericht in Form von Chatprotokollen und Videoaufnahmen vor. Damit wurde der Tatbestand der Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern erfüllt.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung fanden Ermittler zahlreiche kinderpornografische Dateien auf verschiedenen Datenträgern. Diese Funde untermauerten die weiteren Vorwürfe und spielten eine entscheidende Rolle für das Urteil.
Im Prozess räumte der 33-Jährige die Vorwürfe umfassend ein. Mit seinem Geständnis verhinderte er, dass die elfjährige Zeugin aus Österreich vor Gericht aussagen musste. Das Gericht wertete diesen Schritt zwar als entlastend, stellte aber zugleich die Schwere der begangenen Taten in den Vordergrund.
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Bereits 2021 war der Mann einschlägig vorbestraft. Damals hatte ihn das Amtsgericht Dortmund wegen Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. In Münster kündigte er nun an, während der Haft eine Therapie beginnen zu wollen, um seine pädophilen Neigungen behandeln zu lassen.