Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Die gute Nachricht für die 27 Kreise und kreisfreien Städte: Die Landschaftsumlage fällt niedriger aus als ursprünglich geplant. Diese Entscheidung sorgt für finanzielle Entlastung der LWL-Mitgliedskörperschaften und schafft Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Die Landschaftsumlage ist ein zentraler Beitrag, den die Kreise und Städte an den LWL entrichten müssen. Ursprünglich geplante Erhöhungen konnten durch sorgfältige Planung gesenkt werden:
Diese Reduzierungen führen zu erheblichen Einsparungen für die Mitgliedskörperschaften:
Die finanzielle Entlastung ist insbesondere für die Kommunen von Bedeutung, die unter steigenden Belastungen stehen.
Trotz der gesenkten Umlage steigen die Ausgaben des LWL weiter an. Dies ist vor allem auf wachsende Verpflichtungen und Investitionen zurückzuführen. Die wichtigsten Zahlen:
Diese Mittel fließen in zentrale Bereiche wie soziale Dienstleistungen, Bildung, Kultur und Denkmalschutz. Insbesondere die soziale Infrastruktur bleibt ein Schwerpunkt des LWL, der Menschen mit Behinderungen, Jugendlichen und Pflegebedürftigen zugutekommt.
Obwohl der Haushalt insgesamt stabil ist, plant der LWL für beide Jahre mit einem Defizit:
Diese Defizite werden durch die Ausgleichsrücklage des LWL vollständig ausgeglichen. Damit stellt der Verband sicher, dass weder Kreise noch Städte zusätzlich belastet werden. Die finanzielle Stabilität bleibt gewahrt, ohne auf notwendige Investitionen verzichten zu müssen.
Die Senkung der Landschaftsumlage zeigt, dass der LWL die finanzielle Situation seiner Mitgliedskörperschaften ernst nimmt. In Zeiten steigender Kosten für Kommunen bedeutet die Einsparung von insgesamt 55 Millionen Euro in zwei Jahren eine spürbare Entlastung. Gleichzeitig bleibt der Verband handlungsfähig und investiert gezielt in wichtige Projekte.
Die Kombination aus gesenkten Hebesätzen, wachsenden Investitionen und dem verantwortungsvollen Umgang mit Rücklagen soll eine Balance zwischen Entlastung und Entwicklung ermöglichen.