Mit Dartpfeilen und Schraubenzieher gequält: Prozess in Münster

Überfall WG Prozess Münster: Acht Angeklagte stehen wegen schweren Raubs, Gewalt und Geldforderungen vor Gericht.
Foto: Kelly Sikkema

Teilen:

Münster. Wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und Raubes stehen drei junge Männer derzeit vor dem Landgericht Münster. Die brutale Tat in der Wohnung des Opfers sorgt im Gerichtssaal für Fassungslosigkeit – vor allem, weil einer der Täter jede Reue verweigert.

Raub und Gewalt in den eigenen vier Wänden

Das Opfer, ein junger Mann aus Münster, schilderte im Zeugenstand unter Tränen, wie ihn die drei Angeklagten in seiner Wohnung überfielen. Hintergrund soll eine offene Drogenschuld in Höhe von etwa 300 Euro gewesen sein. Besonders verstörend: Einer der Täter soll ihn mit einem Messer, Dartpfeilen und einem Schraubenzieher bedroht und verletzt haben.

Zwei zeigen Reue – einer schweigt eiskalt

Schon zum Auftakt des Prozesses hatten alle drei Angeklagten die Tat eingeräumt. Zwei von ihnen baten im Gerichtssaal um Entschuldigung und zeigten deutliche Reue. Ganz anders der jüngste Beschuldigte: Obwohl er zur Tatzeit noch minderjährig war, verweigerte er jede Entschuldigung – ohne auch nur eine Erklärung abzugeben. 

Opfer nach Entzug psychisch schwer belastet

Mittlerweile ist das Opfer nach eigenen Angaben drogenfrei und hat erfolgreich einen Entzug gemacht. Doch die Tat belastet ihn weiterhin stark. Seine Aussage vor Gericht war emotional kaum zu ertragen. Immer wieder kämpfte er mit den Tränen – und berichtete, wie tief die Gewalttat in sein Leben eingegriffen habe.

Widersprüche werfen Fragen auf

Während der Aussage des Opfers traten mehrere Widersprüche zu den bisherigen Aussagen der Angeklagten zutage. Ob diese Unstimmigkeiten den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen werden, bleibt offen. Das Gericht muss nun bewerten, wem es Glauben schenkt.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu