Suche
Close this search box.
Banner consident.de Anzeige

Mündliche Verhandlung um das Atommüllzwischenlager Ahaus im Dezember 2024

Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Atommüll-Transport nach Ahaus erlaubt
Foto: kalhh

Teilen:

Das Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich am Dienstag, den 3. Dezember 2024, in einer öffentlichen Sitzung mit der Lagerung von Atommüll im Zwischenlager Ahaus. Die Verhandlung findet ab 10:00 Uhr in Saal I statt und wird, falls nötig, am Folgetag, dem 4. Dezember, fortgeführt. Es ist vorgesehen, noch am Ende der Sitzung eine Entscheidung zu verkünden.

Hintergrund zum Atommüll Zwischenlager Ahaus

Das Atommüll Zwischenlager Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet und dient seither der Aufbewahrung radioaktiver Materialien. Bereits heute lagern dort genehmigte Materialien wie abgebrannte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren und bestrahlte Kugel-Brennelemente aus einem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR). Das Lager ist damit ein zentraler Bestandteil der deutschen Atommüllverwaltung.

Anzeige

Klage gegen die Genehmigung für CASTOR-Behälter

Im aktuellen Verfahren klagen die Gemeinde Ahaus und ein ansässiger Bürger gegen eine im Jahr 2016 erteilte Genehmigung zur weiteren Nutzung des Lagers für Atommüll. Diese Genehmigung, die auf dem Atomgesetz basiert, erlaubt den Betreibern des Zwischenlagers, insgesamt 152 Lagerbehälter vom Typ CASTOR THTR/AVR mit rund 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich aufzubewahren. Die Kläger sehen jedoch schwerwiegende Defizite bei den Ermittlungen der Genehmigungsbehörde und zweifeln an der Sicherheit des Lagers, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anschläge oder Unfälle, die zu einer Freisetzung radioaktiver Strahlung führen könnten.

Aktuelle Situation der Atommüll Lagerbehälter in Ahaus

Die 152 Behälter werden bislang in Jülich gelagert, allerdings ohne dauerhafte Genehmigung. Für ihren Transport nach Ahaus ist eine zusätzliche Transportgenehmigung erforderlich, die derzeit noch aussteht. Damit ist der Transport der Behälter unabhängig von der angefochtenen Aufbewahrungsgenehmigung.

Banner Socken Anzeige

Teilnahme der Öffentlichkeit

Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Sitzplätze werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, eine Reservierung ist nicht möglich. Die Verhandlung bietet somit Gelegenheit, sich über den Verlauf dieses bedeutenden Verfahrens vor Ort zu informieren.