
Münster zeigt Haltung – und zwar beim Thema Grundsteuer B 2025. Während viele Städte in Nordrhein-Westfalen die Steuerreform zum Anlass nehmen, kräftig an der Steuerschraube zu drehen, bleibt Münster bemerkenswert zurückhaltend. Das bestätigt nun auch eine landesweite Analyse des Bundes der Steuerzahler NRW. Demnach gehört Münster zu den wenigen größeren Städten, die sich bei der Festsetzung des Hebesatzes eng an den aufkommensneutralen Vorgaben orientieren.
Der neue Hebesatz für Wohngrundstücke liegt in Münster bei 410 Prozent. Das ist nur leicht über dem von der Finanzverwaltung berechneten aufkommensneutralen Wert von 393 Prozent. Für Nicht-Wohngrundstücke wurde ein Satz von 620 Prozent beschlossen. Damit sendet die Stadt ein klares Signal: Private Eigentümerinnen und Eigentümer sollen nicht übermäßig belastet werden – insbesondere nicht im Vergleich zu gewerblich genutzten Flächen. Diese Entscheidung wirkt in Zeiten wachsender finanzieller Spielräume vieler Kommunen fast wie ein bewusster Gegenakzent.
Der Bund der Steuerzahler bewertet die Haltung Münsters positiv. In seiner aktuellen Untersuchung hebt er Münster explizit als Beispiel für eine faire und moderate Umsetzung der Grundsteuerreform hervor. Besonders im Vergleich mit anderen Großstädten wie Hagen, Wuppertal oder Hamm fällt Münster dabei aus dem Rahmen. Dort liegen die Hebesätze zum Teil bei über 1.000 Prozent. Der landesweite Durchschnitt beträgt laut Steuerzahlerbund bereits 678 Prozent. Münster unterschreitet diesen Wert deutlich.
Die Stadt profitiert dabei von einem ausgewogenen Mix: Ein differenzierter Hebesatz entlastet Wohngrundstücke, ohne gleichzeitig auf Einnahmen aus dem gewerblichen Bereich zu verzichten. Laut Steuerexperten ist das nicht nur finanzpolitisch klug, sondern auch sozial verträglich. Es stärkt den Wohnstandort und vermeidet soziale Schieflagen, die durch stark steigende Nebenkosten entstehen könnten.
Trotz der lobenden Worte des Steuerzahlerbundes bleibt jedoch auch Münster nicht ganz ohne Kritik. Zwar liegt der neue Hebesatz im unteren Drittel der NRW-Städte, doch der Verband mahnt zur Kontrolle. Denn die Reform basiert auf neuen Bewertungsgrundlagen. Diese können je nach Lage und Immobilienart stark schwanken. Ein auf den ersten Blick moderater Hebesatz kann somit dennoch zu spürbaren Mehrbelastungen führen – insbesondere bei neu bewerteten Grundstücken mit hohem Bodenwert.