
Die Stadt Münster plant ab 2025 eine neue Regelung der Grundsteuer. Der Stadtrat wird in der kommenden Woche über die konkrete Höhe der Hebesätze entscheiden. Bereits gestern legten Grüne, SPD, Volt und CDU im Finanzausschuss einen gemeinsamen Antrag vor. Ziel ist eine gerechte Verteilung der Steuerlast.
Albert Wenzel, finanzpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion, betont die Bedeutung der Reform. „In Münster wird bei der Grundsteuer künftig zwischen Wohn- und anderen Gebäuden unterschieden. Ohne diese Differenzierung wäre Wohnen deutlich teurer geworden.“ Dank der neuen Regelung profitieren besonders Mieterinnen und Mieter. Sie zahlen im Durchschnitt weniger Grundsteuer.
Im gewählten Modell bleibt der Anstieg der Steuer für andere Wohnformen moderat. Auch für Geschäftsgrundstücke sinkt die Grundsteuer im Vergleich zu bisherigen Vorschlägen. „Die Koalition hält ihr Versprechen, kein zusätzliches Geld in den Haushalt zu leiten“, so Wenzel weiter.
Sylvia Rietenberg, Fraktions- und wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, hebt die soziale Dimension hervor. „Wer wenig verdient, kann sich höhere Ausgaben kaum leisten. Wir haben intensiv nach einer Lösung gesucht, um die Belastung zu senken.“ Besonders wichtig ist, dass auch Erzieherinnen, Pflegepersonal, Polizistinnen und Feuerwehrleute bezahlbare Wohnungen finden.
Die Reform löst allerdings nicht alle Probleme. Aufgrund bundesweiter Anpassungen, initiiert durch den damaligen Finanzminister Olaf Scholz, wird es für einige Bürger*innen teurer. Dennoch bleibt die Belastung geringer als bei einem einheitlichen Hebesatz.
Ab Januar 2025 gelten in Münster folgende Hebesätze:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 255 %
Wohngrundstücke (Grundsteuer B): 410 %
Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B): 620 %
Nach Berechnungen der Grünen zahlen Mieterinnen und Mieter im Schnitt 8 % weniger Grundsteuer. Bei einem einheitlichen Hebesatz wären 5 % mehr zu zahlen gewesen.
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland. Sie dient den Kommunen zur Finanzierung wichtiger öffentlicher Leistungen, wie Schulen, Straßen und soziale Infrastruktur. Mit der Reform will Münster auch dem Verfassungsgebot der Gleichbehandlung gerecht werden.
Laut einer Studie der Stadtverwaltung ist Münster von einem angespannten Wohnungsmarkt betroffen. Mietpreise steigen seit Jahren, und viele Haushalte geben über 30 % ihres Einkommens für Wohnen aus. Die neuen Hebesätze sollen diesem Trend entgegenwirken und besonders einkommensschwache Gruppen entlasten.
Die Stadt setzt mit dieser Regelung ein Zeichen für sozialen Ausgleich. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen profitieren. Gleichzeitig bleibt die Steuerlast für Geschäftsgrundstücke moderat.
Münster orientiert sich dabei am Ziel, Wohnnebenkosten zu stabilisieren. Dies ist gerade in angespannten Wohnungsmärkten wichtig, wo Studierende und andere Gruppen oft Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Die Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken ist ein weiterer Schritt, um soziale Gerechtigkeit zu fördern. Nichtwohngrundstücke machen lediglich 10 % aller Grundstücke in Münster aus, was die soziale Zielsetzung der Reform unterstreicht. Gleichzeitig wird die Belastung für landwirtschaftliche Betriebe stabil gehalten, um diesen Sektor nicht zusätzlich zu belasten.