
Münster. Die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ hat juristische Schritte gegen die Polizei Münster angekündigt. Hintergrund ist der abgebrochene Aufmarsch am 5. Juli 2025, den die Polizei wegen eines mutmaßlich paramilitärischen Auftretens der Teilnehmenden gestoppt hatte. Inzwischen wurden laut Parteiangaben eine Fortsetzungsfeststellungsklage sowie mehrere Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden auf den Weg gebracht. In einem aktuellen Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Münster diese Einschätzung nun bestätigt – und damit die Auflagen für die Neonazi-Demo in Münster am 19. Juli rechtlich untermauert.
Laut Gericht war das Auftreten der Demonstrierenden am 5. Juli „nach summarischer Prüfung objektiv geeignet, Militanz zu symbolisieren“. Marschformationen, gleichartige Kleidung und zahlreiche schwarz-weiß-rote Fahnen hätten Erinnerungen an nationalsozialistische Aufmärsche geweckt und seien geeignet gewesen, andere Bürger einzuschüchtern. Die Polizei hatte den Aufmarsch noch vor dem Start unterbunden – gestützt auf das Versammlungsgesetz und das sogenannte Militanzverbot. Die Partei versuchte im Nachgang, gerichtlich gegen die Auflagen für die Neuversammlung am 19. Juli vorzugehen, blieb damit jedoch erfolglos.
Das Gericht bestätigte die zentrale Auflage, wonach ein Auftreten in paramilitärischer Form – also in gleichförmiger Kleidung, Formation und disziplinierter Ordnung – untersagt ist. Außerdem dürfen laut Beschluss auch Fahnen beschränkt werden, sofern sie einheitlich und in großer Zahl auftreten. Die Polizei Münster kündigte an, das Erscheinungsbild der Demonstration am Samstag genau zu beobachten und erforderlichenfalls einzuschreiten. Die Auflagen für die Neonazi-Demo in Münster gelten daher als rechtlich abgesichert und unmittelbar durchsetzbar.
Trotz des Eilbeschlusses vom Verwaltungsgericht Münster ist der juristische Streit um die rechtsextremen Aufmärsche noch nicht beendet. Die Partei „Die Heimat“ hat nach eigenen Angaben bereits eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Vorgehen der Polizei am 5. Juli eingereicht. Ziel ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die damalige polizeiliche Maßnahme – also der Abbruch des Aufmarschs – rechtswidrig war. Dieses Hauptsacheverfahren ist vom Eilverfahren zur aktuellen Demo getrennt und wird voraussichtlich erst in einigen Monaten entschieden. Auch angekündigte Strafanzeigen gegen einzelne Polizeikräfte und Dienstaufsichtsbeschwerden sind davon unberührt.
Trotz der juristischen Niederlage mobilisiert die Partei „Die Heimat“ erneut für den 19. Juli. In einem Aufruf auf dem eigenen Telegram-Kanal spricht sie von „Polizeiwillkür“ und ruft zur Demonstration in der Innenstadt auf. Die Veranstaltung versteht sich als Reaktion auf das laufende Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, in dem über eine umstrittene Gedenkinschrift für den verstorbenen Neonazi Siegfried Borchardt („SS-Siggi“) verhandelt wird. Beobachter gehen davon aus, dass die Partei den Fall strategisch nutzt, um politische Aufmerksamkeit zu erzeugen und sich in eine Opferrolle zu rücken.