Am Freitagmorgen ereignete sich im Regionalexpress Richtung Dortmund ein dramatischer Zwischenfall. Ein 39-jähriger Mann schlug einer Jugendlichen gegen den Kopf und bedrohte sie anschließend mit einer Schreckschusspistole. Der Vorfall, der zahlreiche Straftaten umfasst, wurde von der Bundespolizei untersucht.
Gegen 4:50 Uhr alarmierte ein Zeuge die Bundespolizei über eine Bedrohung mit einer Schusswaffe im Regionalexpress von Düsseldorf nach Essen. Die Jugendliche wollte die Toilettenanlage im Zug benutzen, als sie bemerkte, dass die Tür blockiert war. Nach einem Klopfen wurde sie von der 33-jährigen Freundin des späteren Angreifers verbal angegriffen. In der Folge eskalierte die Situation weiter, bis der 39-Jährige seine Freundin in Schutz nahm und handgreiflich wurde.
Als der 39-Jährige die Kabinentür öffnete und den Streit zwischen seiner Freundin und der Jugendlichen sah, schlug er der Jugendlichen mit der Faust gegen den Kopf. Ein 19-jähriger Mitreisender versuchte, die Auseinandersetzung zu schlichten, wurde jedoch vom Angreifer mit einer Schreckschusspistole bedroht. Der 39-Jährige forderte ihn auf, ihm aus dem Weg zu gehen, während er weiterhin die Jugendliche ins Visier nahm.
Beim Halt im Essener Hauptbahnhof verließ der Zeuge zusammen mit der Jugendlichen den Zug und alarmierte die Bundespolizei. Er konnte ein Foto des Beschuldigten vorweisen, das er mit seinem Smartphone aufgenommen hatte. Die Polizei koordinierte daraufhin Maßnahmen und stellte den Verdächtigen samt Begleitung beim Eintreffen des Zuges in Dortmund.
Die Beamten sprachen den 39-jährigen Angreifer unter Androhung der Schusswaffe zu Boden und nahmen ihn fest. Bei einer Durchsuchung fanden sie eine Schreckschusspistole und ein befülltes Magazin in der Jacke des Mannes, die beschlagnahmt wurden. Er wurde erkennungsdienstlich behandelt, verweigerte jedoch eine Aussage.
Die Bundespolizei leitete gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Auch die 15-jährige Jugendliche muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Der Vorfall zeigt erneut, wie gefährlich Schusswaffenbedrohungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sein können.