
Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden: Das Christliche Klinikum Lippstadt darf seinem Chefarzt der Gynäkologie Schwangerschaftsabbrüche verbieten. Die Klinik hatte festgelegt, dass Abbrüche künftig nur noch in akuten Lebensgefahren für die Mutter erlaubt sind. Mit dem Urteil vom Dienstag ist nun klar: Diese Einschränkung ist rechtlich zulässig – auch wenn sie weitreichende Folgen hat.
Besonders brisant: Das Gericht entschied nicht nur über Eingriffe innerhalb des Krankenhauses. Auch Schwangerschaftsabbrüche, die der Arzt in seiner privaten Praxis in Bielefeld als Nebentätigkeit durchführt, dürfen vom Arbeitgeber untersagt werden. Der Chefarzt repräsentiere das Christliche Klinikum Lippstadt in besonderer Weise – auch außerhalb des Klinikgebäudes. Das sei ausreichend, um ein vollständiges Verbot durchzusetzen, so der Arbeitsrichter.
Der betroffene Chefarzt hatte Klage eingereicht, weil er das Verbot als Eingriff in seine ärztliche Freiheit und Berufsausübung sieht. Trotz der gerichtlichen Entscheidung vom Dienstag hält er an seiner Klage fest. Der Fall ist damit nicht endgültig entschieden. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 18. Juli 2025 angesetzt. Ein endgültiges Urteil wird frühestens im Laufe des Juli erwartet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Fall durch weitere Instanzen zieht.
Die strikte Haltung der Klinik ist das Ergebnis einer Fusion: Das Evangelische Krankenhaus und das St.-Josef-Krankenhaus haben sich zum Christlichen Klinikum Lippstadt zusammengeschlossen. In der Folge wurde die bisherige Praxis deutlich verschärft. Schwangerschaftsabbrüche sind nun nur noch in absoluten Notfällen möglich. Frühere Ausnahmeregelungen – etwa bei schwerwiegenden Fehlbildungen – sind nicht mehr vorgesehen.
Der interne Widerstand ließ nicht lange auf sich warten. Mitarbeitende des Klinikums haben sich in einem offenen Brief gegen die neue Regelung gewandt. Viele Fachkräfte befürchten, dass man verzweifelte Paare ohne medizinische und psychologische Unterstützung zurücklässt. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts könnte auch ihre Position erschweren.
Mit der Entscheidung stärkt das Arbeitsgericht die Position konfessioneller Arbeitgeber. Es wird deutlich: Kliniken mit religiöser Trägerschaft dürfen ihre ethischen Grundsätze auch durch arbeitsrechtliche Maßnahmen absichern. Der Fall rund um Schwangerschaftsabbrüche im Christlichen Klinikum Lippstadt könnte damit zum Präzedenzfall für ähnliche Konflikte in ganz Deutschland werden.