Münsters Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer erklärt die Maßnahme: In der Vergangenheit kam es an diesen Orten immer wieder zu Verletzungen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper. Besonders in den Stunden rund um Mitternacht strömen viele Menschen in die Altstadt. Die räumliche Enge erhöht das Risiko, Sicherheitsabstände nicht einzuhalten. Verletzungen und gefährliche Situationen sind dadurch wahrscheinlicher.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird das Verbot in der Silvesternacht überwachen. Mitarbeitende dürfen mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen, bevor sie angezündet wird. Dadurch sollen gefährliche Situationen bereits im Vorfeld verhindert werden. Die Stadt betont, dass dies eine Maßnahme zur Sicherheit aller Beteiligten ist.
Anders als im Vorjahr wird es an der Westseite des Hauptbahnhofs keine offizielle Verbotszone geben. Diese Entscheidung basiert auf Einsatzerfahrungen vom letzten Jahreswechsel. Trotzdem plant der Kommunale Ordnungsdienst, dort verstärkt präsent zu sein. Auch außerhalb von Verbotszonen können die KOD-Streifen eingreifen, falls Gefahren entstehen.
Das Verbot von Feuerwerk am Domplatz und Prinzipalmarkt zeigt Münsters Bemühungen, die Feierlichkeiten sicher zu gestalten. Während Pyrotechnik eine lange Tradition hat, stehen Sicherheit und Gesundheit der Menschen im Vordergrund. Die Stadt hofft, dass diese Regelungen für einen reibungslosen Start ins neue Jahr sorgen.